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Landesregierung stärkt Deutsch und Mathematik an Grundschulen

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat dem Vorschlag der Landesregierung zugestimmt, diesen beiden Fächern in der Stundentafel dauerhaft zwei bislang flexibel einzusetzende Förderstunden zuzuweisen. Spätestens ab dem kommenden Schuljahr 2025/26 werden damit in den Klassen 1 bis 4 durchgehend fünf bis sechs Stunden Deutsch- und Mathematikunterricht pro Woche erteilt.


Mit dem erhöhten Stundenkontingent für Deutsch und Mathematik an Grundschulen setzt Nordrhein-Westfalen im Interesse der Schülerinnen und Schüler eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschule um. Möglich wird der Fokus auf Deutsch und Mathematik durch eine Änderung in der Ausbildungsordnung für die Grundschulen, die zum kommenden Schuljahr in Kraft tritt: In der Stundentafel der Grundschulen werden die Förderstunden jetzt für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich den Fächern Deutsch und Mathematik zugewiesen.

Künftig werden also alle Schülerinnen und Schüler verstärkt in den so wichtigen Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen gefördert. Gleichzeitig bleibt die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler explizit in der Ausbildungsordnung für die Grundschulen festgeschrieben.

Im vergangenen Herbst hat das Schulministerium an über 100 Grundschulen ein digitales Screening erprobt, um den Lernstand der Kinder schon zum Zeitpunkt der Schulanmeldung zu erheben. Vorgesehen ist, hierfür allen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr ein digitales Tool zur Verfügung zu stellen.

Quelle schulministerium.nrw

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Griechenland:  Hotel in Ioannina zu verkaufen

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Zum Verkauf steht ein helles, funktionales und vollständig möbliertes Hotel mit einer Gesamtfläche von 431 m², in einer ruhigen und privilegierten Lage, in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum von Ioannina.

Die Immobilie erstreckt sich über drei Ebenen und besteht im Erdgeschoss aus einem Geschäftslokal, während sich im 1. und 2. Stock insgesamt 5 Zimmer befinden.

Das Objekt verfügt über eine Front an einer Hauptstraße und bietet dadurch gute Sichtbarkeit und eine einfache Erreichbarkeit. Es befindet sich in der Nähe einer Bushaltestelle sowie von Gastronomiebetrieben.

Eine ausgezeichnete Investitionsmöglichkeit im Tourismussektor oder eine ideale Option für ein Familienunternehmen.

Kaufpreis: 790.000 €

Ntouraki Maria

Für weitere Informationen: +4915778481143, +306943812152

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So ziehen die Deutschen um: Mit 20,5 Jahren raus aus dem Elternhaus – aber mehr als jeder 6. kehrt zurück

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Das zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag von immowelt zu den Umzugsgewohnheiten der Deutschen. Dabei offenbaren sich zum Teil große Unterschiede zwischen den Generationen und den Geschlechtern. Und auch im Vergleich zu den Nachbarländern gibt es Gegensätze beim Umzugsverhalten.

Jüngere Generationen kehren häufiger ins Elternhaus zurück

Raus aus dem Elternhaus und nie wieder zurück – vor allem für jüngere Generationen ist das keine Selbstverständlichkeit mehr. Während im Schnitt 15 Prozent der Deutschen nach dem Auszug später wieder zu den Eltern zurückgekehrt sind, fallen die Werte bei Generation Y (Jahrgänge 1981 bis 1996) mit 19 Prozent und Generation Z (Jahrgänge 1997 bis 2012) mit 18 Prozent höher aus.

So oft ziehen die Deutschen um

Auf den Auszug aus dem Elternhaus folgen für die meisten Menschen weitere Umzüge. Im Schnitt sind die Befragten bereits 4,4-mal umgezogen, wobei 68 Prozent schon mindestens drei Wohnungswechsel hinter sich haben. Auffällig: Frauen wechseln häufiger ihren Wohnort als Männer – 73 Prozent der Frauen sind mindestens dreimal umgezogen, während es bei den Männern nur 64 Prozent sind.

Umzugsverhalten im Ländervergleich

Neben Deutschland wurden in der Befragung auch die Umzugsgewohnheiten der Menschen in Frankreich und Belgien untersucht. Der Blick über die Landesgrenzen offenbart dabei einige Unterschiede: Zwar heißt es auch in Frankreich und Belgien irgendwann “Adieu Elternhaus”, doch während Deutsche mit durchschnittlich 20,5 Jahren ausziehen, bleiben Franzosen (21 Jahre) und Belgier (22 Jahre) etwas länger im Nest. Auch in Sachen Rückkehr zeigt sich ein Unterschied: In Frankreich und Belgien ziehen jeweils 17 Prozent zu den Eltern zurück, während es in Deutschland nur 15 Prozent sind. Und wie sieht es mit der Umzugsquote aus? 68 Prozent der Deutschen sind mindestens dreimal umgezogen – ein Wert, den sie sich mit Frankreich teilen. Belgien hingegen liegt mit 60 Prozent etwas darunter – dort scheint Wohnraum langfristiger genutzt zu werden.

Quelle Immowelt

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Betrug in Corona-Testzentren: Steuerfahndung treibt 100 Millionen Euro Steuern ein

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Gerd Altmann auf Pixabay

In Nordrhein-Westfalen hat es während der Corona-Pandemie zahlreiche Versuche des Steuerbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb von Testzentren gegeben. Dazu hat das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) jetzt eine landesweite Bilanz gezogen: Insgesamt wurden rund 720 Betrugsfälle durch die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder aufgedeckt. Ihre Ermittlungen haben dem Land ein steuerliches Mehrergebnis von rund 106 Millionen Euro eingebracht.

Ein Schwerpunkt bei den Betrugsermittlungen lag im Ruhrgebiet, wo die Steuerfahndung mit der Sicherheitskooperation Ruhr (SiKo Ruhr) – einem Zusammenschluss unterschiedlicher Behörden von der Kommune über die Polizei bis zum Zoll zur Bekämpfung organisierter Clankriminalität – zusammenarbeitet. Allein in Bochum und Essen wurden weit mehr als 500 Fälle von Betrug mit einem Steuerschaden von über 70 Millionen Euro ermittelt. Die Tatbegehung variierte dabei. In manchen Fällen hatten Unternehmer Corona-Testzentren gegründet und innerhalb kürzester Zeit sechsstellige Summen erwirtschaftet, ohne dass der Betrieb der Zentren der Finanzverwaltung auch nur angezeigt wurde.

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) bündelt seit dem 1. Januar 2025 die gesamte nordrhein-westfälische Steuerfahndung mit rund 1200 Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Bekämpfung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Cybercrime. Es ist die erste Landesbehörde dieser Art in der Bundesrepublik.

Quelle Finanzverwaltung.nrw.de

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Altes Haus, neue Besitzer: Diese Sanierungspflichten haben Erben

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Rund 430.000 Immobilien werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Die Mehrheit davon sind Eigentumswohnungen und Wohnhäuser. Wechselt – wie im Erbfall – der Eigentümer, entstehen Pflichten für den neuen Besitzer. Darunter: die Erfüllung energetischer Standards bei Heizung und Wärmedämmung. Nach dem Eigentümerwechsel haben die neuen Besitzer zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Während Käufer sich dieser Tatsache in der Regel bewusst sind, trifft die Sanierungspflicht manche Erben vor allem älterer Ein- und Zweifamilienhäuser völlig unvorbereitet.

Austausch von Standardheizkesseln

Ein zentrales Element der Sanierungspflicht ist die Modernisierung veralteter Heizungen – auch in geerbten Immobilien. Standardheizkessel, die 30 Jahre oder älter sind, müssen ausgetauscht werden. Nur Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel dürfen weiter in Betrieb bleiben.

Nachrüstpflichten bei der Wärmedämmung

Neben der Heizungsanlage spielt auch die Wärmedämmung eine zentrale Rolle: Erben müssen die oberste Geschossdecke oder die darüber liegende Dachfläche nachträglich dämmen.

Förderung für die Sanierungspflicht

Für die Sanierung ihres Hauses können Erben Zuschüsse erhalten. Bei der Heizung unterstützt der Staat den Wechsel zu erneuerbaren Energien im Eigenheim mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Für die nachträgliche Wärmedämmung ist ebenfalls eine Förderung möglich.

Quelle Verbraucherzentrale Bayern

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Sextortion: Erpressung mit intimen Aufnahmen nimmt auch unter Kindern und Jugendlichen zu

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Gerd Altmann auf Pixabay

Etwa vier Prozent aller im Vorjahr von Cyberkriminalität Betroffenen wurden mit intimen Inhalten wie etwa Nacktbildern erpresst – so der Cybersicherheitsmonitor 2024. Täterinnen und Täter treten dabei oft über soziale Netzwerke, Datings-Apps oder Gaming-Chats gezielt mit auch jungen Opfern in Kontakt. Um deren Vertrauen zu gewinnen, täuschen sie Gemeinsamkeiten vor und geben bspw. an, dieselben Interessen zu haben. Oft verlagern sie die anfangs lockeren, freundschaftlichen Chats nach kurzer Zeit in andere Kanäle wie etwa Messenger-Dienste. So umgehen sie Maßnahmen, die die ursprünglichen Plattformen z. B. zum Schutz von Minderjährigen getroffen haben. Aus einfachen Gesprächen entstehen später Forderungen nach Nacktbildern oder -videos.



In anderen Fällen sind die Täterinnen und Täter Menschen aus dem sozialen Umfeld der Opfer, darunter etwa Ex-Partnerinnen und -Partner. Was beide Fälle gemeinsam haben: Die Betroffenen werden mit der Drohung erpresst, die intimen Aufnahmen zu veröffentlichen. Täterinnen und Täter fordern dann z. B. Geldzahlungen oder weitere Aufnahmen von ihnen.

Immer öfter findet dieses Phänomen, auch Sextortion genannt (nach „Extortion“, englisch für „Erpressung“), auch unter Kindern und Jugendlichen statt. Die Täter sind in den meisten Fällen männlich und stammen entweder aus dem direkten sozialen Umfeld, z. B. der Schule, können aber auch Fremde sein. Hier sind Eltern und Schulen gefragt: Prävention beginnt mit der Aufklärung über die potenziellen Gefahren im Umgang mit der eigenen Online-Präsenz.

Quelle www.polizei-beratung.de

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