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Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen im Bahnverkehr

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Nach den im Juni in Berlin gesammelten Erfahrungen eines Verbotes zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen (u.a. Messer) an verschiedenen Bahnhöfen, wird es eine Wiederholung geben. Das neue Verbot wird für den Zeitraum von drei Monaten für die relevanten Wochenendzeiten erlassen. Die Einhaltung wird entsprechend kontrolliert.

Jährlich reisen etwa 441,8 Millionen Menschen über das 327 km lange Streckennetz der S-Bahn in Berlin. Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen (Messer jeglicher Art, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.

Das Verbot gilt vom 1. November 2018 bis zum 31. Januar 2019 jeweils in den Nächten von Freitag zu Samstag und von Samstag zu Sonntag in der Zeit von 20:00 bis 6:00 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst den Streckenabschnitt zwischen den S-Bahn-, Regional- und Fernbahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg sowie alle dazwischenliegenden S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnhöfe. Das bedeutet, dass alle in diesem Streckenabschnitt liegenden S-Bahn-, Regionalbahn- bzw. Fernbahnhöfe (Zoologischer Garten – Tiergarten – Bellevue – Hauptbahnhof – Friedrichstraße – Hackescher Markt – Alexanderplatz – Jannowitzbrücke – Ostbahnhof – Warschauer Str. – Ostkreuz – Nöldnerplatz – Lichtenberg) erfasst sind. Das Verbot gilt auch für S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnverbindungen, solange und soweit sie auf dem vorgenannten Streckenabschnitt verkehren oder an einem der vorgenannten Bahnhöfe halten.

Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können ein Zwangsgeld festgesetzt und die Gegenstände sichergestellt werden.

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Eine informative Presseveranstaltung für den Naxos g.U. Graviera fand mit großem Erfolg im Illuseum in Berlin statt.

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Im Rahmen des europäischen Projekts “Informations- und Werbemaßnahmen für Graviera Naxos g.U. in Griechenland und Deutschland” mit der Überschrift “The Pleasure of European P.D.O. Products, Graviera Naxou P.D.O.” fand am 24. März 2024 eine Presseveranstaltung im Illuseum Berlin statt.

An der Veranstaltung nahmen der Präsident und CEO von EAS Naxou, dem Empfänger des Förderprogramms, Herr Kapounis Dimitrios, der Vizepräsident der Genossenschaft, Herr Valeris Iakovos, der CEO von Qualitycert Limited, der für die Durchführung des Programms zuständigen Organisation, teil, Frau Paraskevi Tegou, sowie eine Reihe angesehener Journalisten von Informations- und Unterhaltungsfernsehsendungen, wichtige Vertreter der Kultur und Meinungsträger, die über das Programm informiert wurden.

Besonders hervorgehoben wurden die Ziele des Programms in Bezug auf die Information und Sensibilisierung der Verbraucher für europäische Erzeugnisse mit Graviera Naxos g.U., wobei der Käse “Naxos Graviera g.U.” der Mittelpunkt der Veranstaltung war. Darüber hinaus wurden ausführliche Informationen über die hohen Standards, die bei der Herstellung von Naxos Graviera g.U. gelten, sowie über die Rückverfolgbarkeit und die besonderen Qualitätsmerkmale des Käses gegeben.

Die Veranstaltung wurde auch durch die Anwesenheit des Leiters des Amtes für Wirtschafts- und Handelsangelegenheiten der griechischen Botschaft in Berlin, Herrn Theodoros Xypolias, geehrt.

Zu Beginn seiner Rede gab Herr Xypolias eine kurze Beschreibung der Merkmale, die den Graviera Naxos, auszeichnen. Anschließend betonte er die Bedeutung der Einführung von Naxos Graviera auf dem deutschen Markt und gab den Anstoß für gemeinsame Anstrengungen zur Durchführung weiterer Werbemaßnahmen.

Anschließend ergriff Frau Tegou das Wort, die betonte, dass das Ziel der Kampagne die internationale und nationale Anerkennung des Produkts auf den Märkten sei, und informierte die Öffentlichkeit über die besonderen Eigenschaften von Graviera Naxos g.U., insbesondere in Bezug auf Qualität und Geschmack, und verwies schließlich auf die im Programm vorgesehenen Werbemaßnahmen zur Förderung von Graviera Naxos g.U. , in den Zielländern der Kampagne.

des Vizepräsidenten der Genossenschaft, Herrn Iakovos Valeris,

Es folgte der Vortrag des Agrarwissenschaftlers Evangelos Karousis, der über die Produktionsstufen des Naxos Graviera und dessen Ernährungswert sprach.

Die Veranstaltung wurde mit einer Rede des Vizepräsidenten der Genossenschaft, Herrn Iakovos Valeris, abgeschlossen, der den Gästen dankte und sie ermutigte, Naxos Graviera zu probieren.

Es ist erwähnenswert, dass das Menü an dem Käse Graviera Naxos g.U. angepasst wurde, was die Gäste sehr erfreute und begeistert kommentiert wurde.

Schließlich wurde die Veranstaltung durch die Anwesenheit des Generaldirektors für zeitgenössische Kultur des Kultusministeriums, Herrn Georgios Kakavas, des Direktors des Konsulats in Berlin, Herrn Iias Kluvatos, sowie der Leiterin des Berliner Büros für diplomatische Öffentlichkeitsarbeit, Frau Louka geehrt.

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auf Deutsch

Nürnberg: Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt

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Die Stadt Nürnberg schreibt die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger an, um sie zu ihrem Wahlrecht zu informieren.

Wer ist in Bayern wahlberechtigt?


Wahlberechtigt sind alle in Bayern wohnhaften beziehungsweise sich dort gewöhnlich aufhaltenden Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der EU wohnhaft sind. Neu ist, dass das Wahlalter in Deutschland von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.



Unionsbürgerinnen und Unionsbürger


Alle in Nürnberg wohnhaften Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, welche noch nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten in den nächsten Tagen Post von der Stadt Nürnberg, in welcher sie auf ihr Wahlrecht aufmerksam gemacht werden. Denn Unionsbürgerinnen und Unionsbürger anderer Staaten, die in Bayern wohnen, können an der Wahl entweder im Freistaat oder im Herkunftsland selbst teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Eingetragene erhalten dann auch in Zukunft automatisch ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Das Antragsformular zur Eintragung ins Wählerverzeichnis und ein Merkblatt dazu sind unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder beim Wahlamt der Stadt Nürnberg erhältlich.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und per Post an das Wahlamt, Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg, geschickt werden. Die Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany erhältlich.

Wahlbenachrichtigung mit den wichtigsten Informationen


Die Stadt Nürnberg bereitet bis Sonntag, 28. April, das Wählerverzeichnis vor. Alle von Amts wegen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis Sonntag, 19. Mai, ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält neben Angaben zum konkreten Wahlraum (Adresse, etwaige Barrierefreiheit und so weiter) auch Informationen zur Möglichkeit, einen Wahlschein beispielsweise zur Briefwahl zu beantragen.

Eine Übersicht zu den zentralen Terminen und Informationen rund um die Wahl sind auf der Website des Wahlamts der Stadt Nürnberg unter https://www.nuernberg.de/internet/wahlen/informationen_waehler_euw.html sowie auf den Seiten des Landeswahlleiters in Bayern unter www.statistik.bayern.de/wahlen/europawahlen/index.html sowie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.

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auf Deutsch

Warum sollten Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln?

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Wer kann den Anbieter wechseln?

Sie können Ihren Stromanbieter frei wählen – auch als Mieter:in. Beim Gas sieht es etwas anders aus: Für jede Gaszentralheizung gibt es nur einen Lieferanten. Viele Mieter:innen können deshalb nicht selbst den Gasanbieter wechseln. Mieter:innen im Mehrfamilienhaus können deshalb in der Regel nur dann ihren Gasanbieter selbst wählen, wenn sie eine Gasetagenheizung haben. Ansonsten kann man aber als Mieter durchaus seinen Vermieter auffordern, den Gasversorger zu wechseln, insbesondere dann, wenn der Vermieter noch Verträge beim Grundversorger hat.

Sowohl beim Strom als auch beim Gas gibt es eine große Auswahl von Anbietern. Auch wer mit Strom heizt, kann den Anbieter wechseln.

Wie viel Geld spare ich mit einem Anbieterwechsel?

Das ist sehr unterschiedlich und hängt von dem Preisniveau ab, das man mit seinem aktuellen Anbieter vereinbart hat. In der Grundversorgung Strom zahlen Sie aktuell (Stand Februar 2024) durchschnittlich rund 40 Cent pro Kilowattstunde plus Grundpreis. Eine Familie, die in einen Tarif mit 30 Cent pro Kilowattstunde wechselt, spart in etwa 300 bis 400 Euro pro Jahr, je nach Verbrauch. Da es aber bei den Grundversorgern deutliche Preisunterschiede gibt, variiert auch die Ersparnis entsprechend.

Die Gasgrundversorgung kostet durchschnittlich in etwa 13 Cent pro Kilowattstunde plus Grundpreis. Am Markt gibt es bereits Tarife ab ca. 9 Cent pro Kilowattstunde. Eine Familie mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch kann in diesem Beispiel 800 Euro pro Jahr sparen.

Quelle Verbraucherzentrale

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auf Deutsch

ΤΗΕ GREEK FILM FESTIVAL IN BERLIN: 9. Edition, (20.-24. März 2024) Abschlusszeremonie und Preisverleihungen

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In einer angenehmen und warmen Atmosphäre in der überfüllten Haupthalle des Babylon und in Anwesenheit der Regisseure und der Juries des Emerging-Greeks-Wettbewerbs, der Documentary-Kategorie und der Short-Films-Kategorie fand die Abschlusszeremonie des 9. Greek Film Festival in Berlin statt. Der Emerging Greek-Preis, der Documentary-Preis und zum ersten Mal der Short- Films-Preis wurden vor etwa 40 Fachleuten – FilmemacherInnen, ProduzentInnen, SchauspielerInnen, VertriebsagentInnen, MusikerInnen – aus Griechenland und dem Ausland sowie vielen lieben Freunden verliehen.

Es war eine wunderschöne Zeremonie mit einem kurzen Rückblick auf das, was wir erlebt, gesehen, gehört und gelernt haben, und auf die Menschen, die wir während einer fünftägigen Veranstaltung voller griechischem Kino getroffen haben.

Die Emerging Greeks & Documentary Award Jury besteht aus Marie-Pierre Macia (Produzentin, Filmexpertin), Malik Berkati (FIPRESCI-Filmkritiker, Politologe) und Christopher Zitterbart (Produzent).

Der gewinnende Film des diesjährigen Preises Emerging Greeks Award, der mit 1.000 Euro dotiert ist und vom Griechischen Filmzentrum gesponsert wird, war Animal von Sofia Exarchou unter der folgenden Begründung: “Der Film verbindet eine künstlerische filmische Aussage mit einer politischen Erzählung, die in der Schattenwelt des Kapitalismus eintaucht; eine Fiktion, die in der Realität verwurzelt ist, und das Publikum nicht wegschauen lässt”.

Der Preis wurde an Flomaria Papadaki, eine der Protagonistinnen des Filmes, verliehen.

Eine besondere Erwähnung wurde an Medium von Christina Ioakeimidi unter der folgenden Begründung verliehen: “Die Emerging Greeks Jury hat die Entscheidung getroffen, eine besondere Erwähnung an eine vielversprechende Stimme aus der griechischen Filmlandschaft zu vergeben. An einen Film, der durch seine Inszenierung glänzt; eine sanfte und respektvolle Darstellung der Intimität”.



Die besondere Erwähnung wurde an Christina Ioakeimidi, Regisseurin des Filmes, verliehen.

Der gewinnende Dokumentarfilm des diesjährigen Preises Documentary Award, der mit 500 Euro dotiert ist und vom Musou Music Group gesponsert wird, war Grief – Those Who Remain von Myrto Patsalidou und Maria Louka unter der folgenden Begründung: “Der Faschismus muss gestoppt werden. Durch die Lebensgeschichten von drei jungen Menschen setzen sich die Filmemacherinnen mit diesem drängenden sozialpolitischen Thema unserer Zeit auseinander und zeigen die Sinnlosigkeit von Hass. Sie geben den Eltern eine Stimme, die nicht im Schweigen trauern wollen”.

Der Preis wurde an Myrto Patsalidou, eine der Regisseurinnen des Filmes, verliehen.

Die Regisseurinnen der Gewinnerfilme der Kategorien Emerging Greeks und Documentary wurden von Crew United Greece mit einer 3-jährigen Gratis-Premium-Mitgliedschaft für Crew United ausgezeichnet, die internationale Online-Vernetzungsplattform, die Fachleute des Filmsektors miteinander verbindet.



Die Short Films Jury besteht aus Andrea Mavroidis (Journalistin), Asteris Kutulas (Produzent, Regisseur) und Stelios Christoforou (Regisseur, Leiter des Anafi Internationalen Kurzfilmfestivals).

Der gewinnende Kurzfilm des diesjährigen Preises Short Film Award, der mit 500 Euro dotiert ist und vom Illuseum Berlin gesponsert wird, war Buffer Zone von Savvas Stavrou unter der folgenden Begründung: “Die Charaktere des Filmes sind Vorreiter des Zusammenhalts in einer von Konflikten überschatteten Welt. Ihr unerschütterliches Engagement für Frieden inspiriert uns, von einer grenzenlosen Welt voller unerschütterlicher Liebe und Verständnis zu träumen. Dieser immer aktueller Film gibt uns Hoffnung für die Zukunft”.

Der Preis wurde an eine Vertreterin des Illuseum Berlin im Namen von Savvas Stavrou verliehen.

Eine besondere Erwähnung wurde an The Armchair on the Pavement von Mary Kolonia unter der folgenden Begründung verliehen: “Der Film zeigt Formen des reinen menschlichen Kontakts, in denen die unendliche Liebe, Empathie und Mitgefühl im Laufe der Zeit nicht verblassen. Dies wird durch emotionale Darstellungen und Regiearbeit hervorgehoben, die sich auf Ton und Bild konzentrieren”.

Die besondere Erwähnung wurde an Mary Kolonia, die Regisseurin des Filmes, verliehen.

Der Abschlussfilm war The Summer With Carmen von Zacharias Mavroeidis (Deutschlandpremiere). Der Protagonist Yorgos Tsiantoulas und der Drehbuchautor Xenofon Chalatsis waren anwesend für ein Q&A nach der Vorführung.

Nach dem Ende der Abschlusszeremonie fand in den Räumen des Illuseum Berlin eine Party mit Wein und Fingerfood statt.

FOTO: Thegreekfilmfestivalberlin

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auf Deutsch

Griechische Gemeinde Berlin: Aufruf zur Beteiligung von Schülern für Griechisch an Berliner Schulen!

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Liebe Freunde der Hellenischen Gemeinde Berlin!

Um Griechisch als Erstsprachenunterricht an Berliner Schulen zu etablieren, sammelt die Hellenische Gemeinde Informationen zur Anzahl der griechischsprachiger Schülerinnen und Schüler. Notwendig ist dafür, eine geeignete Anzahl an Schülerinnen und Schülern innerhalb der Berliner Stadtteile zu finden. Senden Sie uns dafür gern das Alter ihres Kindes, den Schulnamen und den Bezirk der Schule zu, sodass für den Unterricht geeignete Schulen gefunden werden können. Name, Geschlecht und Klasse des Kindes sind nicht notwendig.



Senden Sie uns die Informationen per E-Mail auf info@gr-gemeinde.de oder per Nachricht bei Facebook zu (Ελληνική Κοινότητα Βερολίνου – Hellenische Gemeinde zu Berlin e. V. ).

Vielen Dank für die Unterstützung!

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Deutsch

Familienversicherung in der Krankenkasse: Wer kostenlos mit rein kommt

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Familienversicherung – beitragsfrei mitversichert

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Familien attraktiv, weil Familienangehörige unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert werden können. Das versicherte Mitglied muss dafür den Angehörigen lediglich bei seiner Krankenkasse anmelden. Der Angehörige bekommt eine eigene Krankenkassenkarte und kann damit die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen.

Eine Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Hier müssen Familienangehörige mit einem zusätzlichen Vertrag selbst versichert werden.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Familienversicherung?

Der mitzuversichernde Familienangehörige muss seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben.

Es darf keine andere Krankenversicherung bestehen, die eine Familienversicherung ausschließt, zum Beispiel eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer:in oder Rentner:in.

Als familienversicherter Angehöriger darf man 2024 nur geringe Einnahmen von monatlich maximal 505 Euro haben. Für Minijobber gelten besondere Regelungen. Falls ein  Familienangehöriger eine geringfügige Beschäftigung ausübt, darf das zulässige Gesamteinkommen die Minijob-Grenze nicht übersteigen. Diese liegt 2024 bei 538 Euro im Monat.

Tipp: Bis zu zweimal im Jahr darf man diese Grenzen überschreiten. Das Elterngeld zählt außerdem für die Krankenversicherung nicht zu den Einnahmen, so dass man trotzdem familienversichert bleibt, wenn die Einkommensgrenzen nur wegen des Elterngeldes überschritten werden.

Eine hauptberufliche Selbstständigkeit schließt eine Familienversicherung aus.

Man darf nicht auf Antrag von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sein (Befreiung von der Versicherungspflicht).

Außerdem können Personen bestimmter Berufsgruppen wie Beamt:innen, Richter:innen, Soldat:innen oder Geistliche nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden.

Wer kann sich familienversichern?

Erfüllen sie die obigen Bedingungen, können Ehepartner oder Lebenspartner:innen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Angehörigen beitragsfrei mitversichert werden.

Bis das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, können beide Ehepartner:innen in der Familienversicherung bleiben – auch wenn sie getrennt leben.

Kinder können in aller Regel bis zum 18. Lebensjahr familienversichert werden. Das gilt auch für Stiefkinder und Enkel, wenn das Mitglied sie überwiegend unterhält, und für Pflegekinder in häuslicher Gemeinschaft. Die Zeit verlängert sich sogar bis zum 23. Lebensjahr, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist z. B. wegen Schulbesuchs und bis zum 25. Lebensjahr, wenn es in Ausbildung oder einem Studium ist.

Ist die Ausbildung durch einen Wehrdienst, einen Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer:in unterbrochen, ist eine Verlängerung um weitere zwölf Monate möglich. Kinder, die sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst versorgen können, bleiben unbegrenzt familienversichert.

Wann können die Kinder nicht familienversichert werden?

Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, ist eine Familienversicherung ausgeschlossen, wenn:

der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich Versicherte verdient und

das monatliche Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (2024: monatlich 5.775 Euro).

Verbraucherzentrale

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