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Eine informative Presseveranstaltung für den Naxos g.U. Graviera fand mit großem Erfolg im Illuseum in Berlin statt.

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Im Rahmen des europäischen Projekts “Informations- und Werbemaßnahmen für Graviera Naxos g.U. in Griechenland und Deutschland” mit der Überschrift “The Pleasure of European P.D.O. Products, Graviera Naxou P.D.O.” fand am 24. März 2024 eine Presseveranstaltung im Illuseum Berlin statt.

An der Veranstaltung nahmen der Präsident und CEO von EAS Naxou, dem Empfänger des Förderprogramms, Herr Kapounis Dimitrios, der Vizepräsident der Genossenschaft, Herr Valeris Iakovos, der CEO von Qualitycert Limited, der für die Durchführung des Programms zuständigen Organisation, teil, Frau Paraskevi Tegou, sowie eine Reihe angesehener Journalisten von Informations- und Unterhaltungsfernsehsendungen, wichtige Vertreter der Kultur und Meinungsträger, die über das Programm informiert wurden.

Besonders hervorgehoben wurden die Ziele des Programms in Bezug auf die Information und Sensibilisierung der Verbraucher für europäische Erzeugnisse mit Graviera Naxos g.U., wobei der Käse “Naxos Graviera g.U.” der Mittelpunkt der Veranstaltung war. Darüber hinaus wurden ausführliche Informationen über die hohen Standards, die bei der Herstellung von Naxos Graviera g.U. gelten, sowie über die Rückverfolgbarkeit und die besonderen Qualitätsmerkmale des Käses gegeben.

Die Veranstaltung wurde auch durch die Anwesenheit des Leiters des Amtes für Wirtschafts- und Handelsangelegenheiten der griechischen Botschaft in Berlin, Herrn Theodoros Xypolias, geehrt.

Zu Beginn seiner Rede gab Herr Xypolias eine kurze Beschreibung der Merkmale, die den Graviera Naxos, auszeichnen. Anschließend betonte er die Bedeutung der Einführung von Naxos Graviera auf dem deutschen Markt und gab den Anstoß für gemeinsame Anstrengungen zur Durchführung weiterer Werbemaßnahmen.

Anschließend ergriff Frau Tegou das Wort, die betonte, dass das Ziel der Kampagne die internationale und nationale Anerkennung des Produkts auf den Märkten sei, und informierte die Öffentlichkeit über die besonderen Eigenschaften von Graviera Naxos g.U., insbesondere in Bezug auf Qualität und Geschmack, und verwies schließlich auf die im Programm vorgesehenen Werbemaßnahmen zur Förderung von Graviera Naxos g.U. , in den Zielländern der Kampagne.

des Vizepräsidenten der Genossenschaft, Herrn Iakovos Valeris,

Es folgte der Vortrag des Agrarwissenschaftlers Evangelos Karousis, der über die Produktionsstufen des Naxos Graviera und dessen Ernährungswert sprach.

Die Veranstaltung wurde mit einer Rede des Vizepräsidenten der Genossenschaft, Herrn Iakovos Valeris, abgeschlossen, der den Gästen dankte und sie ermutigte, Naxos Graviera zu probieren.

Es ist erwähnenswert, dass das Menü an dem Käse Graviera Naxos g.U. angepasst wurde, was die Gäste sehr erfreute und begeistert kommentiert wurde.

Schließlich wurde die Veranstaltung durch die Anwesenheit des Generaldirektors für zeitgenössische Kultur des Kultusministeriums, Herrn Georgios Kakavas, des Direktors des Konsulats in Berlin, Herrn Iias Kluvatos, sowie der Leiterin des Berliner Büros für diplomatische Öffentlichkeitsarbeit, Frau Louka geehrt.

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Sextortion: Erpressung mit intimen Aufnahmen nimmt auch unter Kindern und Jugendlichen zu

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Gerd Altmann auf Pixabay

Etwa vier Prozent aller im Vorjahr von Cyberkriminalität Betroffenen wurden mit intimen Inhalten wie etwa Nacktbildern erpresst – so der Cybersicherheitsmonitor 2024. Täterinnen und Täter treten dabei oft über soziale Netzwerke, Datings-Apps oder Gaming-Chats gezielt mit auch jungen Opfern in Kontakt. Um deren Vertrauen zu gewinnen, täuschen sie Gemeinsamkeiten vor und geben bspw. an, dieselben Interessen zu haben. Oft verlagern sie die anfangs lockeren, freundschaftlichen Chats nach kurzer Zeit in andere Kanäle wie etwa Messenger-Dienste. So umgehen sie Maßnahmen, die die ursprünglichen Plattformen z. B. zum Schutz von Minderjährigen getroffen haben. Aus einfachen Gesprächen entstehen später Forderungen nach Nacktbildern oder -videos.



In anderen Fällen sind die Täterinnen und Täter Menschen aus dem sozialen Umfeld der Opfer, darunter etwa Ex-Partnerinnen und -Partner. Was beide Fälle gemeinsam haben: Die Betroffenen werden mit der Drohung erpresst, die intimen Aufnahmen zu veröffentlichen. Täterinnen und Täter fordern dann z. B. Geldzahlungen oder weitere Aufnahmen von ihnen.

Immer öfter findet dieses Phänomen, auch Sextortion genannt (nach „Extortion“, englisch für „Erpressung“), auch unter Kindern und Jugendlichen statt. Die Täter sind in den meisten Fällen männlich und stammen entweder aus dem direkten sozialen Umfeld, z. B. der Schule, können aber auch Fremde sein. Hier sind Eltern und Schulen gefragt: Prävention beginnt mit der Aufklärung über die potenziellen Gefahren im Umgang mit der eigenen Online-Präsenz.

Quelle www.polizei-beratung.de

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Vorsicht: Falsche Polizisten am Telefon

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Photo: von Mohamed Hassan auf Pixabay

Warnung: Trickbetrüger geben sich am Telefon als Polizisten aus und fordern Geld oder Kontodaten. Ebenfalls beliebte Masche: Automatische Ansagen, die angeblich von “Europol”, “Interpol” oder dem Bundeskriminalamt (BKA) stammen.

Bundesweit werden immer wieder – vorwiegend ältere – Menschen Opfer von Trickbetrügern, die sich am Telefon als Polizisten ausgeben. Bekannt sind dabei vor allem folgende zwei Methoden:

Angebliche Einbruchserie

Die erste Kontaktaufnahme verläuft über das Telefon.

Die Anrufer behaupten, es gäbe Hinweise auf einen geplanten Einbruch. Damit gelingt es den Betrügern immer wieder, ihren vorher ausgesuchten Opfern glaubwürdig zu vermitteln, dass Geld und Wertsachen im Haus nicht sicher seien. Daher müsste alles in Sicherheit gebracht werden. Ein Polizist in Zivil würde vorbeikommen, um Wertsachen und Geld abzuholen.

Da die Täter überaus vertrauenserweckend und rhetorisch geschickt auftreten, fällt es den Geschädigten oft sehr schwer, die Betrugsmasche zu durchschauen. Reagiert ein Opfer dann doch einmal misstrauisch, wird es unter Druck gesetzt: Ihm wird der Vorwurf gemacht, eine polizeiliche Ermittlung zu behindern, wenn es nicht kooperiere oder sich nicht zu absoluter Verschwiegenheit verpflichte.

Angebliche Ermittlungen von Europol oder Interpol

Häufig geben sich Kriminelle am Telefon auch als Ermittler von Europol oder Interpol aus. In vielen Fällen hören Betroffene erst eine automatische Ansage und sollen dann eine Taste drücken, um mit einem Mitarbeiter verbunden zu werden. Der versucht dann ein Gespräch zu führen, oft auf Englisch. Angeblich werde gegen die Angerufenen oder gegen ihre Familienangehörigen wegen Problemen mit Bankkonten, Ausweisen oder anderer Straftaten ermittelt. Wer keine Auskunft erteilt, wird mit Haftstrafe bedroht.

Letztlich fordern die Anrufer dazu auf, Geld auf Konten im Ausland oder Konten für Kryptowährungen zu überweisen. Das würden echte Polizeibehörden niemals machen!

Glauben Sie, Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Wenden Sie sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige!

Besserer Schutz vor Identitätstäuschung durch Rufnummer-Manipulation

Obwohl es gesetzlich verboten ist, ist es in Zeiten der IP-Telefonie recht einfach, einen Telefonanschluss so zu manipulieren, dass beim Angerufenen eine andere Telefonnummer als die tatsächliche angezeigt wird. Das nennt man Call-ID-Spoofing. Betrüger geben sich nicht nur als Polizisten aus, sondern auch zum Beispiel als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, der Verbraucherzentrale oder von Microsoft. Die Anrufer arbeiten aber tatsächlich bei keiner der genannten Einrichtungen, sondern meist in einem Call-Center. Oft sind die im Ausland. Dadurch wird es schwer für Strafverfolgungsbehörden, die Verantwortlichen schnell zu fassen.

Notrufabfragestellen der Polizei rufen immer mit den Ortsnetzrufnummern der einzelnen Polizeidienststellen an und über die Notrufnummer selbst können tatsächlich gar keine Anrufe aufgebaut werden. Solche Anrufe hatten immer einen kriminellen Hintergrund. In der Regel versuchten die Täter durch Vortäuschen unterschiedlichster Legenden, vor allem an das Geld ihrer Opfer zu gelangen.

Seit dem 1. Dezember 2022 müssen Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, wenn sie folgende Rufnummern anzeigen:

-den Notruf 110 und 112,

-hochpreisige Rufnummern wie (0)900 oder (0)137,

-Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste sowie

-Anrufe aus ausländischen Netzen, bei denen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.

Bekommen Sie wegen der oben genannten Anonymisierungspflicht verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer, so wird es für Sie nicht unbedingt leichter, denn nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer sind per se unseriös. Anrufer:innen können Gründe haben, warum sie ihre Rufnummer unterdrücken. Die Verbraucherzentralen raten allgemein dazu, sich der Identität der Anrufenden zu vergewissern.

Quelle Verbraucherzentrale

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NATO-Treffen in Helsinki: Gemeinsam die Überwachung der Infrastruktur im Ostseeraum verbessern

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Bundeskanzler Olaf Scholz (M.) beim 'Doorstep' Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler

Dienstag, 14. Januar 2025

Bei einem Treffen der NATO-Ostseeanrainerstaaten in Helsinki stand die Sicherheit des Ostseeraums im Zentrum. Auch die deutsche Marine soll sich dort an der Überwachung der Infrastruktur beteiligen, so der Kanzler in einem anschließenden Statement.

Die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der NATO-Ostseeanrainer haben sich in Helsinki mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte und der EU-Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen getroffen, um die Sicherheit des Ostseeraums zu verbessern. Nachdem mehrere Unterwasserkabel gekappt worden sind – dabei besteht zumindest der Verdacht vorsätzlichen Handelns – sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Unterwasser-Infrastruktur der Daten- und Stromkabel in der Ostsee zu sichern. 

Auch die deutsche Marine soll sich dort an der Überwachung der Infrastruktur beteiligen, so Bundeskanzler Olaf Kanzler in einem anschließenden Statement.

Lesen Sie hier das Wichtigste in Kürze:

  • Überwachung verbessern: Die NATO hat zur Erstellung von Lagebildern und zur Überwachung des Ostseeraums bereits eine eigene Einheit eingerichtet. Um deren Möglichkeiten zu verbessern, wurde die Aktivität „Baltic Sentry“ beschlossen, daran wird sich auch die Bundeswehr mit Schiffen und Flugzeugen beteiligen. Darüber hinaus sollen die technologischen Möglichkeiten zur Überwachung des Ostseeraums gemeinsam mit der Rüstungsindustrie weiterentwickelt und ausgeweitet werden.
  • Rechtliche Maßnahmen ausloten: Eine Arbeitsgruppe der Außenministerien der Anrainerstaaten wird über rechtliche Maßnahmen beraten, die gegen Schiffe eingesetzt werden können, welche Schäden verursachen. Gegebenenfalls werden auch zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der EU und der nationalen Gesetzgebung nötig. 
  • Sanktionen gegen russische Schattenflotte: Sanktionen gegen die russische Schattenflotte werden ausgeweitet – Russland benutzt unter fremder Flagge fahrende Schiffe, um die Sanktionen wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine zu umgehen. 


Bundeskanzler Olaf Scholz

«Wir haben uns hier in Finnland getroffen, zum ersten Mal seit Finnlands Mitgliedschaft in der NATO. Ein NATO-Treffen in Finnland, ein besonderer Moment aus wichtigem Anlass. Wir haben in der letzten Zeit mehrere Vorfälle gesehen, bei denen es Zerstörung kritischer Infrastruktur innerhalb der Ostsee gegeben hat, etwas, das uns besorgt machen muss, weil immer wieder sehr offensichtlich ist, dass das Attacken sind, die nach allem, was man plausibel annehmen muss, nicht zufällig geschehen sind. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns verabreden, wie wir mit solchen Dingen umgehen. Diese kritischen Infrastrukturen, die Daten- und Informationsaustausch sowie die Strom- und Gaslieferungen möglich machen, sind von allergrößter Bedeutung für die Sicherheit unserer Länder. Deshalb müssen wir alles dafür tun, dass wir diese kritischen Infrastrukturen sichern können. Wir haben hier eine ganze Reihe von Verabredungen getroffen und vorgeschlagen, dass wir das in der Europäischen Union und in der NATO weiterdiskutieren.

Zunächst einmal können wir auf eine Initiative zurückgreifen, die ich zusammen mit dem norwegischen Ministerpräsidenten vor einiger Zeit ergriffen habe, dass nämlich die NATO eine eigene Einheit einrichtet, die sich mit der Frage der Lagebilderstellung und der Überwachung beschäftigt. Das ist mittlerweile geschehen und ein ganz, ganz wichtiger Schritt….»

Quelle : : Bundesregierung

Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler

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Gutscheine als Weihnachtsgeschenk?

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Gesetzliche Verjährungsfrist

Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt für Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist.

Das bedeutet, sie können grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende jenes Jahres eingelöst werden, in dem sie ausgestellt wurden. Durch Regelungen im Kleingedruckten dürfen Unternehmen allerdings auch kürzere Fristen vereinbaren, wenn dies besondere Umstände im Einzelfall rechtfertigen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn kein Geldwert geschuldet ist, sondern eine konkrete Dienstleistung oder ein Produkt. Bei beiden kann der Wert durch Lohn- und andere Kostensteigerungen nämlich erheblich steigen. Eine pauschale Befristung auf ein Jahr bei reinen Geldwertgutscheinen benachteiligt aus Sicht der Verbraucherzentralen Verbraucher*innen unangemessen und ist daher unwirksam. So sah das bereits das OLG München in seiner Entscheidung vom 24.07.2012 (29 U 4761/10).

Rabattgutscheine

Bei Rabattgutscheinen, die kostenlos zu Marketingzwecken ausgegeben werden, können Unternehmen allerdings eine kürzere Gültigkeitsdauer festlegen.

Gutscheine und Insolvenz

Geht das Unternehmen, das den Wertgutschein ausgestellt hat, in Insolvenz, kann dieser nur noch zur Insolvenztabelle angemeldet werden und ist damit so gut wie wertlos. Gutscheininhaber*innen tragen damit ein nicht ganz unerhebliches Insolvenzrisiko.

Quelle Verbraucherzentrale Berlin

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Bis zu 19 Prozent Aufpreis für neues Baujahr, bis zu 12 Prozent für eigenen Garten – diese Merkmale verteuern die Miete

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Quelle Immowelt

In deutschen Großstädten wird die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung angesichts hoher Mieten immer schwieriger. Wer bei der Wohnungswahl zudem Wert auf bestimmte Ausstattungsmerkmale und Eigenschaften wie Baujahr, Energiestandard oder Garten legt, muss mitunter noch deutlich tiefer ins Portemonnaie greifen: Je nach Merkmal kann die Angebotsmiete um bis zu 19 Prozent höher ausfallen

Das zeigt eine Analyse von immowelt, in der die Auswirkungen verschiedener Merkmale auf die Angebotsmiete in Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt untersucht wurden. Zur besseren Einordnung wurden außerdem deutschlandweite Durchschnittswerte auf Grundlage der 15 Großstädte mit mehr als 500.000 Einwohnern ermittelt.

Deutlicher Aufpreis für moderne Wohnung

Mit erhöhten Ausgaben für die Miete müssen vor allem Wohnungssuchende rechnen, die ein modernes Zuhause bevorzugen. Neuwertige Wohnungen bieten in der Regel einen höheren Wohnkomfort, was jedoch seinen Preis hat: In den 15 größten deutschen Städten liegt die Angebotsmiete von Wohnungen mit Baujahr nach 2010 im Durchschnitt um 12,5 Prozent höher als für Objekte aus den 1990er-Jahren.



In den 5 einwohnerstärksten Städten fallen die Mietpreisaufschläge zum Teil noch deutlicher aus: So müssen Wohnungssuchende in Berlin mit Mehrkosten von 18,6 Prozent für eine neueres Baujahr rechnen, in Hamburg sind es 15,2 Prozent. Wer hingegen eine Mietwohnung mit Baujahr nach 2010 in München sucht, zahlt nur 4,7 Prozent mehr als für eine 90er-Jahre-Wohnung. Allerdings ist das Mietpreisniveau in der Isarmetropole generell deutlich höher als in den anderen Metropolen.   

Hoher Energiestandard treibt Miete

Ein zunehmend wichtiges Kriterium für Wohnungssuchende ist auch die Energieeffizienz. Schließlich versprechen Immobilien mit guter Dämmung und moderner Heizanlage einen geringeren Energieverbrauch und folglich niedrigere Nebenkosten. Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten sind Mietwohnungen mit guten Verbrauchswerten begehrt. Dafür müssen sich Wohnungssuchende jedoch auf eine höhere Kaltmiete einstellen: Im Durchschnitt fällt die Angebotsmiete einer Wohnung mit der besten Energieeffizienzklasse A+ in den 15 größten Städten um 15,7 Prozent höher aus als für ein vergleichbares Objekt mit mittlerer Energieklasse D. Selbst Mietwohnungen mit Energieklasse B erzielen im Schnitt noch einen Aufpreis von 6,3 Prozent gegenüber dem mittleren Standard.

Frischluft kostet Geld: Aufschläge für Balkon und Garten

Wer ein Zuhause mit Balkon oder Garten bevorzugt, darf sich ebenfalls auf höhere Ausgaben für die Miete einstellen. Verfügt eine Wohnung über einen Balkon, liegt der Aufschlag in den Top15-Städten bei durchschnittlich 4,6 Prozent gegenüber Objekten ohne außenliegende Fläche. Mietwohnungen mit Garten sind um 7,9 Prozent teurer.

Quelle Immowelt

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Geschirr aus Bioplastik – Sicherheit bei der Verwendung?

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Photo: Bild von BRRT auf Pixabay

Verbraucherzentralen nehmen Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen ins Visier Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Bestimmte Materialmischungen oder ein fehlerhafter Gebrauch begünstigen jedoch, dass die Küchengegenstände Schadstoffe abgeben. Diese können dann auf das Essen übergehen.

In einem bundesweiten Marktcheck untersuchten die Verbraucherzentralen 48 Küchenutensilien, die aus oder mit nachwachsenden Rohstoffen wie Bambus, Rohrzucker oder Holzfasern hergestellt wurden. Das Ergebnis: Einige dieser Produkte dürften aufgrund ihrer Zusammensetzung gar nicht im Handel sein, während bei anderen wichtigen Informationen für eine sichere Verwendung fehlten.



Gefährliche Materialmischungen

Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe zur Herstellung von Küchenutensilien zum Einsatz kamen. Allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe” oder „Bioplastik” wurden meist ergänzt. Genannt wurden zum Beispiel Rohstoffe wie „Bambus” oder „Weizenstroh”. Die vollständige Zusammensetzung blieb jedoch häufig unklar.

Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprachen. Bei einigen waren einem Kunststoff als Füllstoff Bambusfasern beigemischt. „Diese Materialmischungen sind dafür bekannt, schädliche Stoffe an die Lebensmittel, die mit ihnen in Kontakt kommen, abzugeben“, erklärt Dr. Britta Schautz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. Die Gefahr besteht besonders dann, wenn zum Beispiel aufgrund mangelnder Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel eingefüllt werden oder das Geschirr zu heiß gespült wird.

Weitere fünf Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Auch diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein.



Nachhaltigkeit als Verkaufsargument

Bei einigen Verbraucher/innen hat gerade der Nachhaltigkeitsaspekt eine kaufentscheidende Bedeutung. Die Mehrheit der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen. Begriffe wie „biobasiert”, „umweltfreundlich”, „wiederverwendbar” oder „nachhaltig” wurden werbewirksam eingesetzt. Diese Begriffe sind jedoch überwiegend nicht rechtlich definiert.

Quelle Verbraucherzentrale Berlin

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