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Wie das Bundeskartellamt Facebooks Marktmacht begrenzen will

Das Bundeskartellamt hat Facebook am 7. Februar 2019 verboten, Nutzerdaten weiterhin aus den verschiedenen Diensten des Konzerns zu umfassenden Profilen zusammen zu fügen.
Der Konzern muss Sie als Nutzer in Zukunft fragen, ob Daten aus Facebook, Instagram, WhatsApp sowie von weiten Teilen des Internets (also beispielsweise von Seiten, auf denen Facebooks Like- und Share-Buttons eingebaut sind) in einer zentralen Datenbank zusammenfließen dürfen.
Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, Facebook kann innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen und vor Gericht ziehen.
Bisher waren vor allem Datenschützer seit Jahren gegen Facebook aktiv – darunter auch die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv).
Der vzbv führt unter anderem seit dem Sommer 2018 ein Verfahren gegen Facebook, weil das soziale Netzwerk ohne Einwilligung personenbezogene Daten von Betroffenen verarbeitet, die keine Nutzer von Facebook selbst sind.
Die Verbraucherzentrale NRW führt gerade einen Prozess gegen den Betreiber einer Internetseite, der per Like-Button Informationen über seine Nutzer an Facebook weiter gibt.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat Facebook einen Datenaustausch mit WhatsApp verboten.
Das Bundeskartellamt geht nun mit dem Hebel der Marktmacht gegen Facebook vor. Der Konzern verstößt aus Sicht des Kartellamts gegen das Verbot des sogenannten Ausbeutungsmissbrauchs:
Verbraucher könnten Facebooks Dienste nicht auf Augenhöhe mit dem Konzern nutzen. Durch diese Ausbeutung können gleichzeitig Wettbewerber behindert werden, die keinen solchen Datenschatz wie Facebook anhäufen können.
Kaum ein Internetkonzern weiß so viel über das digitale Leben der Menschen wie Facebook.
Das liegt nicht nur daran, dass das soziale Netzwerk Milliarden Nutzer hat, sondern auch an seinen weiteren Diensten wie Instagram und WhatsApp. Selbst wer gar kein Kunde von Facebook ist, über den erhält das Unternehmen Daten: Like- und Share-Buttons auf zahlreichen Internetseiten übermitteln Informationen schon beim Aufrufen einer Seite, ohne Nutzer nach ihrer Zustimmung zu fragen.
Facebook kann all das bisher zu großen Nutzerprofilen zusammenführen und verdient Geld damit, Informationen an Partner zu verkaufen bzw. zielgenaue Werbung zu schalten. Wer sich wofür interessiert, was er kauft, welche Internetseiten er besucht – je umfassender die Datensammlung über einzelne Menschen ist, desto mehr lässt sich damit verdienen. Und je weiter verbreitet Dienste eines Unternehmens sind, desto schwieriger ist es für den einzelnen, sich deren Reichweite zu entziehen.
Warum das Bundeskartellamt einschreitet
Für das Bundeskartellamt ist das ein Fall von Ausbeutung. Die Behörde hat Facebook deshalb nun verboten, Daten aus den verschiedenen Quellen weiterhin zusammenzuführen. “Der Nutzer hat ja nur die Wahl, entweder eine umfassende Datenzusammenführung zu akzeptieren oder aber auf die Nutzung des sozialen Netzwerkes zu verzichten. Von einer freiwilligen Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen kann in einer solchen Zwangssituation des Nutzers keine Rede sein”, sagt entsprechend der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.
Das Kartellamt hat darum entschieden:
Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.
Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.
Sollte Facebook dagegen Beschwerde einlegen, würde der Fall vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gehen.
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Musikkompositionen für Klavier und Violine von vier griechischen Komponisten der Diaspora

Das Bemühen zweier Musiker, die griechischen Komponisten der Diaspora hervorzuheben, spiegelt sich in der CD mit dem Titel „Bridges“ wider, die am 02.06.2023 erscheint. Es geht um die junge und talentierte Geigerin Danae Papamattheou-Matschke und ihren pianistischen Vater Uwe Matschke, die im Bereich der klassischen Musik hohes Ansehen genießen.
Die Violinistin Danae Papamattheou-Matschke wurde in Griechenlands Hauptstadt Athen geboren und bekam dort schon früh ihren ersten Geigenunterricht. Im Alter von 13 Jahren wechselte sie nach Weimar an das Musikgymnasium Schloss Belvedere, dem Hochbegabtenzentrum der Hochschule für Musik „Franz Liszt”.
Sie studierte bei Igor Ozim in Salzburg und beendete ihre Studien mit dem Konzertexamen an der Hochschule in Hamburg bei der Geigerin Tanja Becker-Bender, bei der sie heute als Assistentin tätig ist. Ihr Vater Uwe Matschke hingegen wurde im Erzgebirge geboren, erhielt in Weimar sowie in Budapest seine Klavierausbildung und wurde im Jahr 2001 zum Professor für Klavier an die Makedonische Universität von Thessaloniki in Griechenland berufen, an der er heute noch wirkt. Zusammen mit seiner Tochter hat er bisher zwei Alben aufgenommen, die bei einem griechischen Label veröffentlicht wurden.
Am 02.06.2023 erscheint nun beim renommierten schwedischen Label BIS eine neue Aufnahme von Danae Papamattheou-Matschke und ihrem Vater Uwe Matschke unter dem Titel „Bridges” als SACD.
Diese Aufnahme vereint Werke für Violine und Klavier von vier griechischen, bzw. griechisch-stämmigen Komponisten. „Ausgelöst wurde die Idee zu diesem Konzept durch meine Dissertation, die sich mit der Sonate für Violine und Klavier griechischer Komponisten der Diaspora nach 1950 befasst” erklärt Danae Papamattheou- Matschke.
Dabei stieß sie auf immer interessantere Musik und warf interessante Fragen auf: „Was passiert mit Menschen, die aus den verschiedensten Gründen ihre Heimat wechseln? In welcher Weise formt es die Person? Entsteht Neues? Verliert man den Bezug zur Heimat oder bleibt immer etwas hängen? Wie drückt sich das im musikalischen Schaffen bzw. in der persönlichen Interpretationsweise aus?“
All diese Fragen beschäftigten die Geigerin sehr – sicherlich auch, weil sie sich seit ihrem 13. Lebensjahr in derselben Situation befand. Zusammen mit ihrem Vater kann sie nun die Antworten anhand dieser SACD-Aufnahme geben.
Die Zusammenstellung wurde für beide Musiker eine Entdeckungsreise. „Allein durch den Altersunterschied, der Erfahrung durch seine Konzerttätigkeit, aber auch auf Grund seines jahrzehntelangen Wirkens als Professor einer griechischen Ausbildungseinrichtung, kennt sich mein Vater im Bereich des zeitgenössischen griechischen Musikschaffens natürlich besser aus“ erzählt Danae und fügt hinzu: „Aber auch mir fiel z.B. bei der Vorbereitung für Wettbewerbe auf, dass es eine große Bandbreite an Werken und Komponisten gibt, die relativ unbekannt sind und dass es wertvolle Werke gibt, bei denen es sich lohnen würde, sie einem dafür offenen Publikum vorzustellen und nahezubringen.“
Der griechisch-stämmige Komponist Boris Papandopulo (1906-1991) wurde in Honnef am Rhein geboren, wuchs aber in Zagreb auf. Dort entwickelte er sich zu einem der produktivsten Komponisten Jugoslawiens. Seine Musik ist sehr stark durch die Volkstradition des westlichen Balkans beeinflusst. Dinos Constantinides (1929-2021) ist ein typischer Komponist der
Diaspora. Er wurde zwar in Griechenland geboren, lebte aber mehr als 50 Jahre im U.S. Bundesstaat Louisiana.
Er bezeichnet sich selbst als Neuromantiker. Das hier eigespielte Werk stammt aus der Periode, in der er streng zwölftönig komponierte. „In diesem Werk sind fast keine griechischen Elemente mehr nachweisbar‘ erläutert Danae Papamattheou- Matschke. Dimitri Terzakis (*1938) stammt aus Athen, studierte aber u. A. bei Bernd Alois Zimmermann in Köln. Inzwischen ist er, nach einer Professorenlaufbahn in Berlin, Düsseldorf, Bern und Leipzig, Ehrendoktor der Makedonischen Universität Thessaloniki und lebt heute in Leipzig. „Er fand eine eigene Sprache, die in der Tradition des östlichen Mittelmeers wurzelt “ beschreibt Danae seine Musik.
Der vierte Komponist auf diesem Album ist Yannis Constantinidis (1903-1984). Er war schon zu Lebzeiten ein sehr vielseitiger griechischer Musiker. Geboren wurde er im damaligen Smyrna, dem heutigen Izmir. Er studierte in Berlin bei Paul Juon Komposition, bei Karl Rösler Klavier und bei Kurt Weil das Dirigieren. Seinen Lebensunterhalt verdiente er als Pianist im Kabarett und in Stummfilmkinos.
Unter dem Pseudonym Kostas Yannidis komponierte er mehr als 50 Operetten und über 100 Lieder. „ Er benutzt authentische griechische Volksmelodien und Tänze, baut und harmonisiert aber mitteleuropäisch“ erklärt die Geigerin und fügt hinzu: „Der Stil ist ähnlich wie die Volksmusikbearbeitungen eines Bartok oder eines DeFalla.“
Alle vier Komponisten wurden fern von ihrem Geburtsort durch kulturelle Strömungen, ihre Ausbildung im Ausland und durch Einflüsse ihrer neuen Heimat geprägt und inspiriert. Dennoch schlagen alle mit ihrer Musik eine Brücke zu ihren griechischen Wurzeln. Das Album „Bridges“ erzählt diese kulturelle Reise in eindringlicher Schönheit, mit spannender, selten gehörter und aufregender Musik.
Natürlich spielen auch die Wurzeln und Einflüsse von Vater und Tochter eine ganz große und besondere Rolle.
Mit dem eigenen Vater Musik zu erforschen und zu machen ist nicht immer ganz einfach: „Bei der Arbeit mit jemandem, der einem so nahesteht, gibt es viele Höhen, aber auch Momente der Auseinandersetzung und Hinterfragung“ umschreibt Danae Papamattheou-Matschke die Arbeit, fügt jedoch sofort hinzu: „Die Tatsache, dass ich einen musikalischen Partner neben mir habe, den ich schon mein ganzes Leben lang kenne, mit dem ich wahnsinnig vertraut bin und mit dem auch ganz ohne Worte musikalische Ziele oder Wünsche zum Ausdruck gebracht werden können, ist ein Geschenk, das ich sehr schätze und das mich sehr glücklich macht.“
In der Auseinandersetzung mit den vier Komponisten dieser Aufnahme sind sich die beiden Musiker, trotz der Entfernung zwischen Deutschland und Griechenland, wieder ein Stück näher gekommen „Ichglaube, dass sowohl mein Vater als auch ich aufgrund unserer griechisch-deutschen Doppelnatur prädestiniert sind, ähnlich geartete Musiksprachen mit einem hohen Grad an Authentizität zu interpretieren und Brücken zu schlagen“ zieht Danae Papamattheou-Matschke ein zufriedenes Fazit.
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Workshop zum Thema Demenz und kognitives Empowerment von alteren Menschen

Am Dienstag, den 25. April 2023, findet um 17:30 Uhr in der Hellenischen Gemeinde zu Berlin e.V. ein Workshop zum Thema Demenz und kognitives Empowerment von alteren Menschen statt.
Koordiniert wird der Workshop von Areti Karapanagioti, Absolventin des Fachbereichs Psychologie der Nationalen und Kapodistrianischen Universitat Athen und Praktikantin bei der Gemeinde, in Zusammenarbeit mit Angeliki Doula, Psychologin und Koordinatorin der Freiwilligen bei Amke IASIS, einer NGO, die wichtige soziale Arbeit leistet und in ganz Griechenland aktiv ist.
Die Veranstaltung findet in der Mittelstraße 33, Berlin statt und richtet sich an ältere Menschen sowie deren Betreuer, Angehörige, Freunde und alle Interessierten.
Sie wird zunachst informativ und lehrreich uber kognitiven Verfall und Demenz bei alteren Menschen sein, aber auch interaktiv, mit Ubungen zur Starkung der kognitiven Fahigkeiten, die den Teilnehmern angeboten werden.
Laut den Gastgebern “wir freuen uns auf eine kreative und hoffnungsvolle Erkundung der Moglichkeiten, wie wir den Alterungsprozess bewaltigen konnen”.
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“Ja, aber…” Aufführungen at Theater Aufbau Kreuzberg, Berlin

Wie reden wir über Behinderung? Wann fühlen wir uns unwohl? Wann ärgern wir uns darüber? Was antworten wir auf die mitleidigen Blicke, auf die Heroisierung und auf den Exotizismus der behinderten Personen?
Wir haben anonyme Ansichten und Fragen durch unseren Fragenbogen – in drei verschiedenen Sprachen – gesammelt und haben uns gefragt, wie diese Gedanken Theater mit Identität, Kreativität und Humor werden können.
Theater als Treffen und Teilen. Als ein Experiment der Koexistenz und der Interaktion zwischen Menschen, theatralischen Methoden und Barrierefreiheitsmitteln.
Ein Verfahren der Suche nach neuen Formen von Narrativen und Dramaturgien. Eine Performance von, mit und für behinderte und nicht behinderte Personen.
Auf Deutsch mit griechischen und deutschen Übertiteln für Hörgeschädigte.
25. Februar 2023 Aufführungen um 17:00 und um 20:00, Dauert 1 Stunde. Theater Aufbau Kreuzberg Prinzenstraße 85 F, 10969 Berlin

*Nach der 2. Aufführung findet eine Diskussion mit den Mitwirkenden mit Moderation vom Verein Griechische Akademiker in Berlin und Brandenburg
Regie: Elena Sokratous
Schauspieler: Michail Fotopoulos, Petros Zavrakas
Erzählerin Niki Lambrianidou
Kreative Barrierefreiheit: Chistos Papamichael
Regieassistenz: Stylianos Benetos, Eleni Efthymiou
Photos/Videos: Panagiotis Paschalidis
Dank an Rosa Eichacker, Maria Mina, Andreas Oikonomou
Info: https://tak-berlin.de/node/1369
Kontakt: +49 17680692712
Facebook: https://www.facebook.com/profile.php?id=100086600425605
Tickets: https://www.eventbrite.de/e/ja-aber-tickets-529211765637?aff=ebdssbdestsearch
Die Aufführung wird von der Projektförderung des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin gefördert.
Unterstützung: Liminal Access, Theater Aufbau Kreuzberg, To Spiti, Theresia Zander Stiftung.
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Fotoausstellung “Kavalas buntes Gesicht” in Nürnberg

Betritt man das Foyer des Heilig-Geist-Spitals wird man von Nürnbergs griechischer Partnerstadt Kavala empfangen.
Am Dienstag (07.02.2023) wurde die Fotoausstellung “Kavalas buntes Gesicht”, die vom Amt für Internationale Beziehungen der Stadt Nürnberg gemeinsam mit dem Partnerschaftsverein Philos e.V. zusammengestellt wurde, eröffnet.

Ein sommerlicher „Kurzurlaub“ zeigt auf Fotografien eine Komposition von Bildern verschiedener Quellen.

Die Aufnahmen führen hauptsächlich durch die Altstadt Kavalas, die in satten Farben erstrahlt, aber auch in die Naherholungsgebiete am Fluss Nestos mit seiner üppigen Vegetation und auf die Smaragdinsel Thassos in ihrer Farbenpracht.


Die zahlreichen Gäste erfreuten sich sichtlich an den Eindrücken, die ihnen die Bilder vermittelten, genossen den aus der Region Kavala angebotenen Wein und die servierten typischen griechischen Köstlichkeiten.

Gelegenheit, die Ausstellung zu besuchen gibt es noch bis zum 27.02.2023 im Foyer des Heilig-Geist-Spitals, Hans-Sachs-Platz 2 in Nürnberg.

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Digitale Krankschreibung: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Krankschreibung wird digital
Wurden Sie bisher krankgeschrieben, haben Sie in der Arztpraxis für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 3 gelbe Scheine erhalten:
eine Bescheinigung für die gesetzliche Krankenkasse
eine Bescheinigung für den Arbeitgeber
eine Bescheinigung für Sie selbst als Versicherter
Seit 1. Januar 2023 ist nun komplett auf eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) umgestellt. Arbeitgeber rufen jetzt nach einer ärztlichen Krankschreibung die Krankmeldung elektronisch bei der Krankenkasse ab. Gesetzlich Versicherte müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weder an die Krankenkasse noch an ihren Arbeitgeber übermitteln.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet am 1. Januar 2023
Geplant war, dass Arztpraxen bereits ab dem 1. Januar 2022 an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln. Da die erforderliche technische Ausstattung in den Praxen nicht flächendeckend sichergestellt war, gelang dieser Umstieg zu diesem Datum aber nicht.
Viele Arztpraxen haben im Rahmen der Pilotphase auf das elektronische Meldeverfahren umgestellt und übermittelten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon im Jahr 2022 elektronisch an die gesetzlichen Krankenkassen ihrer Patient:innen.
Papierausdrucke könnten vorerst weiterhin nötig sein
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürchtet, dass nicht alle Arbeitgeber ab Januar 2023 technisch und organisatorisch in der Lage sein werden, die AU digital abzurufen und weiterhin Papierausdrucke von ihrem Arbeitnehmer: innen fordern werden.
Für wen gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die eAU gilt für gesetzlich Krankenversicherte.
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich zunächst einmal nichts.
Wie melde ich mich beim Arbeitgeber krank?
Sind Sie erkrankt, müssen Sie, wie bisher auch, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid sagen, dass Sie wegen einer Erkrankung ausfallen.
Beachten Sie hier auch weiterhin die Regelungen, die in Ihrem Betrieb für die Krankmeldung vorgesehen sind.
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Wichtige Änderungen im Jahr 2023

Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom
Die Energiekrise schlägt im Winter finanziell stark auf die Verbraucher: innen durch. Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme sorgen ab 2023 für finanzielle Entlastung. Zwar werden sie nach aktuellem Stand ab März 2023 formal in Kraft treten. Sie sollen dann aber rückwirkend schon ab 1. Januar 2023 ihre Wirkung entfalten.
Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum gelten:
Ein gedeckelter Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde.
Bei Strom liegt der Preisdeckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
Bei Fernwärme sollen 9 ½ Cent pro Kilowattstunde als Preisdeckel gelten.
Nur für den darüber liegenden Verbrauch haben Sie den meist deutlich höheren, gültigen Vertragspreis zu zahlen.
Mehr Wohngeld für mehr Menschen
Eine weitere Maßnahme in der Energiekrise: Das Wohngeld wird ab dem 1. Januar 2023 deutlich erhöht, und zwar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Es soll auch deutlich mehr Menschen zur Verfügung stehen. Das neue Wohngeld soll etwa 2 Millionen Menschen zugutekommen statt bisher rund 600.000.
Ob Sie Wohngeld bekommen können und wie viel, hängt von Einkommen, Miete, Wohnort ab und ist individuell sehr unterschiedlich. Sie bekommen es außerdem nicht automatisch, sondern nur auf Antrag bei Ihrer Kommune.
49-Euro-Ticket
Aufs 9-Euro-Ticket aus dem Sommer folgt das dauerhafte 49-Euro-Ticket: Im Frühjahr 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Das genaue Startdatum steht noch nicht fest. Für 49 Euro pro Monat können Sie damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs nutzen – egal wo im Land.
Zu diesem Preis wird das Ticket wird wohl vorwiegend für Berufspendler oder Reisende interessant sein, die auf längeren Strecken unterwegs sind. Das Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden.
Mehr Geld für Kinder
Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2023 einheitlich auf 250 Euro pro Kind erhöht. Für das 1. und 2. Kind bedeutet dies jeweils ein Plus von monatlich 31 Euro, für das 3. Kind von 25 Euro.