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Wie das Bundeskartellamt Facebooks Marktmacht begrenzen will

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Das Bundeskartellamt hat Facebook am 7. Februar 2019 verboten, Nutzerdaten weiterhin aus den verschiedenen Diensten des Konzerns zu umfassenden Profilen zusammen zu fügen.

Das Bundeskartellamt hat Facebook am 7. Februar 2019 verboten, Nutzerdaten weiterhin aus den verschiedenen Diensten des Konzerns zu umfassenden Profilen zusammen zu fügen.

 

Der Konzern muss Sie als Nutzer in Zukunft fragen, ob Daten aus Facebook, Instagram, WhatsApp sowie von weiten Teilen des Internets (also beispielsweise von Seiten, auf denen Facebooks Like- und Share-Buttons eingebaut sind) in einer zentralen Datenbank zusammenfließen dürfen.

Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, Facebook kann innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen und vor Gericht ziehen.

 

Bisher waren vor allem Datenschützer seit Jahren gegen Facebook aktiv – darunter auch die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv).

Der vzbv führt unter anderem seit dem Sommer 2018 ein Verfahren gegen Facebook, weil das soziale Netzwerk ohne Einwilligung personenbezogene Daten von Betroffenen verarbeitet, die keine Nutzer von Facebook selbst sind.

Die Verbraucherzentrale NRW führt gerade einen Prozess gegen den Betreiber einer Internetseite, der per Like-Button Informationen über seine Nutzer an Facebook weiter gibt.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat Facebook einen Datenaustausch mit WhatsApp verboten.

 

Das Bundeskartellamt geht nun mit dem Hebel der Marktmacht gegen Facebook vor. Der Konzern verstößt aus Sicht des Kartellamts gegen das Verbot des sogenannten Ausbeutungsmissbrauchs:

Verbraucher könnten Facebooks Dienste nicht auf Augenhöhe mit dem Konzern nutzen. Durch diese Ausbeutung können gleichzeitig Wettbewerber behindert werden, die keinen solchen Datenschatz wie Facebook anhäufen können.

 

Kaum ein Internetkonzern weiß so viel über das digitale Leben der Menschen wie Facebook.

Das liegt nicht nur daran, dass das soziale Netzwerk Milliarden Nutzer hat, sondern auch an seinen weiteren Diensten wie Instagram und WhatsApp. Selbst wer gar kein Kunde von Facebook ist, über den erhält das Unternehmen Daten: Like- und Share-Buttons auf zahlreichen Internetseiten übermitteln Informationen schon beim Aufrufen einer Seite, ohne Nutzer nach ihrer Zustimmung zu fragen.

 

Facebook kann all das bisher zu großen Nutzerprofilen zusammenführen und verdient Geld damit, Informationen an Partner zu verkaufen bzw. zielgenaue Werbung zu schalten. Wer sich wofür interessiert, was er kauft, welche Internetseiten er besucht – je umfassender die Datensammlung über einzelne Menschen ist, desto mehr lässt sich damit verdienen. Und je weiter verbreitet Dienste eines Unternehmens sind, desto schwieriger ist es für den einzelnen, sich deren Reichweite zu entziehen.

 

 

Warum das Bundeskartellamt einschreitet

Für das Bundeskartellamt ist das ein Fall von Ausbeutung. Die Behörde hat Facebook deshalb nun verboten, Daten aus den verschiedenen Quellen weiterhin zusammenzuführen. “Der Nutzer hat ja nur die Wahl, entweder eine umfassende Datenzusammenführung zu akzeptieren oder aber auf die Nutzung des sozialen Netzwerkes zu verzichten. Von einer freiwilligen Einwilligung in die Datenverarbeitungsbedingungen kann in einer solchen Zwangssituation des Nutzers keine Rede sein”, sagt entsprechend der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.

 

Das Kartellamt hat darum entschieden:

 

Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.

Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.

 

Sollte Facebook dagegen Beschwerde einlegen, würde der Fall vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gehen.

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Bis zu 19 Prozent Aufpreis für neues Baujahr, bis zu 12 Prozent für eigenen Garten – diese Merkmale verteuern die Miete

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Quelle Immowelt

In deutschen Großstädten wird die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung angesichts hoher Mieten immer schwieriger. Wer bei der Wohnungswahl zudem Wert auf bestimmte Ausstattungsmerkmale und Eigenschaften wie Baujahr, Energiestandard oder Garten legt, muss mitunter noch deutlich tiefer ins Portemonnaie greifen: Je nach Merkmal kann die Angebotsmiete um bis zu 19 Prozent höher ausfallen

Das zeigt eine Analyse von immowelt, in der die Auswirkungen verschiedener Merkmale auf die Angebotsmiete in Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt untersucht wurden. Zur besseren Einordnung wurden außerdem deutschlandweite Durchschnittswerte auf Grundlage der 15 Großstädte mit mehr als 500.000 Einwohnern ermittelt.

Deutlicher Aufpreis für moderne Wohnung

Mit erhöhten Ausgaben für die Miete müssen vor allem Wohnungssuchende rechnen, die ein modernes Zuhause bevorzugen. Neuwertige Wohnungen bieten in der Regel einen höheren Wohnkomfort, was jedoch seinen Preis hat: In den 15 größten deutschen Städten liegt die Angebotsmiete von Wohnungen mit Baujahr nach 2010 im Durchschnitt um 12,5 Prozent höher als für Objekte aus den 1990er-Jahren.



In den 5 einwohnerstärksten Städten fallen die Mietpreisaufschläge zum Teil noch deutlicher aus: So müssen Wohnungssuchende in Berlin mit Mehrkosten von 18,6 Prozent für eine neueres Baujahr rechnen, in Hamburg sind es 15,2 Prozent. Wer hingegen eine Mietwohnung mit Baujahr nach 2010 in München sucht, zahlt nur 4,7 Prozent mehr als für eine 90er-Jahre-Wohnung. Allerdings ist das Mietpreisniveau in der Isarmetropole generell deutlich höher als in den anderen Metropolen.   

Hoher Energiestandard treibt Miete

Ein zunehmend wichtiges Kriterium für Wohnungssuchende ist auch die Energieeffizienz. Schließlich versprechen Immobilien mit guter Dämmung und moderner Heizanlage einen geringeren Energieverbrauch und folglich niedrigere Nebenkosten. Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten sind Mietwohnungen mit guten Verbrauchswerten begehrt. Dafür müssen sich Wohnungssuchende jedoch auf eine höhere Kaltmiete einstellen: Im Durchschnitt fällt die Angebotsmiete einer Wohnung mit der besten Energieeffizienzklasse A+ in den 15 größten Städten um 15,7 Prozent höher aus als für ein vergleichbares Objekt mit mittlerer Energieklasse D. Selbst Mietwohnungen mit Energieklasse B erzielen im Schnitt noch einen Aufpreis von 6,3 Prozent gegenüber dem mittleren Standard.

Frischluft kostet Geld: Aufschläge für Balkon und Garten

Wer ein Zuhause mit Balkon oder Garten bevorzugt, darf sich ebenfalls auf höhere Ausgaben für die Miete einstellen. Verfügt eine Wohnung über einen Balkon, liegt der Aufschlag in den Top15-Städten bei durchschnittlich 4,6 Prozent gegenüber Objekten ohne außenliegende Fläche. Mietwohnungen mit Garten sind um 7,9 Prozent teurer.

Quelle Immowelt

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Geschirr aus Bioplastik – Sicherheit bei der Verwendung?

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Photo: Bild von BRRT auf Pixabay

Verbraucherzentralen nehmen Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen ins Visier Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Bestimmte Materialmischungen oder ein fehlerhafter Gebrauch begünstigen jedoch, dass die Küchengegenstände Schadstoffe abgeben. Diese können dann auf das Essen übergehen.

In einem bundesweiten Marktcheck untersuchten die Verbraucherzentralen 48 Küchenutensilien, die aus oder mit nachwachsenden Rohstoffen wie Bambus, Rohrzucker oder Holzfasern hergestellt wurden. Das Ergebnis: Einige dieser Produkte dürften aufgrund ihrer Zusammensetzung gar nicht im Handel sein, während bei anderen wichtigen Informationen für eine sichere Verwendung fehlten.



Gefährliche Materialmischungen

Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe zur Herstellung von Küchenutensilien zum Einsatz kamen. Allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe” oder „Bioplastik” wurden meist ergänzt. Genannt wurden zum Beispiel Rohstoffe wie „Bambus” oder „Weizenstroh”. Die vollständige Zusammensetzung blieb jedoch häufig unklar.

Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprachen. Bei einigen waren einem Kunststoff als Füllstoff Bambusfasern beigemischt. „Diese Materialmischungen sind dafür bekannt, schädliche Stoffe an die Lebensmittel, die mit ihnen in Kontakt kommen, abzugeben“, erklärt Dr. Britta Schautz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. Die Gefahr besteht besonders dann, wenn zum Beispiel aufgrund mangelnder Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel eingefüllt werden oder das Geschirr zu heiß gespült wird.

Weitere fünf Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Auch diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein.



Nachhaltigkeit als Verkaufsargument

Bei einigen Verbraucher/innen hat gerade der Nachhaltigkeitsaspekt eine kaufentscheidende Bedeutung. Die Mehrheit der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen. Begriffe wie „biobasiert”, „umweltfreundlich”, „wiederverwendbar” oder „nachhaltig” wurden werbewirksam eingesetzt. Diese Begriffe sind jedoch überwiegend nicht rechtlich definiert.

Quelle Verbraucherzentrale Berlin

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Verbraucherzentrale warnt vor Fake-Shops mit alkoholischen Getränken

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Photo:Pexels auf Pixabay

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt aktuell vor betrügerischen Online-Shops, die alkoholische Getränke zu vermeintlichen Schnäppchenpreisen anbieten. „Kriminelle nutzen die steigende Nachfrage nach Spirituosen, Wein und anderen alkoholischen Getränken in den letzten Wochen des Jahres gezielt aus, um Verbraucherinnen und Verbraucher in die Fake-Shop-Falle zu locken“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg

Webseiten wie alltimesupermarket.com, thebottleclubs.shop, biovinos.shop, evas-getraenkemarkt.com oder angelikas-leckerlies.com geben vor, hochwertige alkoholische Getränke zu besonders günstigen Konditionen zu verkaufen. „Wer auf solchen Seiten etwas bestellt, läuft jedoch Gefahr, seine Ware nie zu erhalten. Geleistete Zahlungen sind unwiederbringlich verloren“, warnt Rehberg.

Die Vorweihnachtszeit und der Jahreswechsel führen traditionell zu einer höheren Nachfrage nach besonderen Getränken für festliche Anlässe. „Die Betreiber von Fake-Shops machen sich dieses Kaufinteresse zunutze. Mit vermeintlichen Sonderangeboten locken sie Verbraucher und Verbraucherinnen auf ihre Seiten“, erläutert Verbraucherschützerin Rehberg.



Vor allem bei Saisonartikeln sollten Käuferinnen und Käufer wachsam sein. Gerade wenn ein Angebot besonders attraktiv erscheint, ist es laut Rehberg ratsam, den Online-Shop vor einer Bestellung sorgfältig zu prüfen. Ist das Impressum des Shops vollständig? Stimmt die Handelsregisternummer? Ist die angegebene Telefonnummer zu erreichen? Bietet der Shop sichere Bezahlmethoden wie den Kauf auf Rechnung an?

Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig betrügerische Online-Shops und gibt hilfreiche Tipps für den sicheren Einkauf im Internet: www.vzhh.de/fake-shop-liste.

Quelle Verraucherzentrale Hanmburg

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Für eine Welt ohne Rassismus! Für eine Gesellschaft gegen Diskriminierung, ohne Fremdenfeindlichkeit!

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23o Kongress des Verbands griechischer Gemeinden in Deutschland

In einer Zeit, in der Europa und die Welt vor neuen Herausforderungen stehen und rassistische und nazistische Ideologien wieder an Boden gewinnen, ist unser Einsatz für Gleichheit und Integration wichtiger denn je.

    Der Verband griechischer Gemeinden in Deutschland (OEK) setzt sich schon seit seiner Gründung (1966) konsequent gegen Diskriminierung und Rassismus ein. Unser Anliegen ist es, die Werte und Rechte aller Menschen zu schützen und eine Gesellschaft zu fördern, die auf Gleichheit, Chancengleichheit und Integration basiert.

    Es ist erschreckend, dass Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Faschismus trotz der Fortschritte unserer Gesellschaft weiterhin bestehen. Für die OEK ist der Kampf gegen diese Phänomene keine vorübergehende Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Einsatz. Wir stellen uns sowohl organisiertem als auch individuellem Rassismus entschieden entgegen und setzen uns aktiv für Solidarität und Integration ein. Dabei ist uns wichtig, dass unsere Solidarität nicht auf einzelne Tage oder Anlässe beschränkt bleibt. Der Kampf gegen Rassismus erfordert unser Engagement an jedem einzelnen Tag.

    Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, eine Gesellschaft aufzubauen, in der alle Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder Religion die gleichen Rechte und Chancen haben. Nur durch vereinte Anstrengungen können wir eine Welt frei von Rassismus und Vorurteilen schaffen.

    Köln 01.12.2024

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    Schulung zum Arbeitsvertrag bei der Hellenischen Gemeinde zu Berlin e.V.

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    Photo credits: Hellenische Gemeinde zu Berlin e.V.

    Am Mittwoch, den 4. Dezember 2024 um 17:00 Uhr findet in der Hellenischen Gemeinde zu Berlin e.V. (Mittelstraße 33, 12167, Berlin) ein Informationstag zu den Arbeitsverträgen für Migranten, Flüchtlinge und Arbeitnehmer mit eingeschränktem Zugang zu Informationen statt.  

    Der Workshop wird vom BEMA in Zusammenarbeit mit der Hellenischen Gemeinde zu Berlin organisiert und von Elisabeth Lampropoulou geleitet.

    Er richtet sich an Migranten und Flüchtlinge, die in Deutschland arbeiten oder Arbeit suchen und zielt auf diese ab:

    a. Information über die grundlegenden Arbeitsrechte.

    b. Wissen und Handlungsmöglichkeiten bei Problemen am Arbeitsplatz



    Zu den Themen, die besprochen werden sollen, gehören:

    Was sollte der Arbeitsvertrag enthalten?

    Was sollte in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden?

    Die Regelungen zum Urlaub und zur Arbeit im Minijob.

    Die Dokumentation der Arbeit und die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.

    Praktische Tipps zur Erkennung von und zum Umgang mit Verstößen.

    Der Workshop wird von Elizabeth Lampropoulou geleitet und hat zum Ziel, das Wissen und die Sicherheit der Teilnehmer bei der Verteidigung ihrer Rechte am Arbeitsplatz zu verbessern.

    Der Eintritt ist frei. Anmeldung: Bitte senden Sie eine E-Mail an info@gr-gemeinde.de


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    Deutsch

    Update zum prozess der anerkennung des abschlusses bei der Hellenische Gemeinde zu Berlin e.V.

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    Photo credits: Hellenische Gemeinde zu Berlin e.V.

    Wollen Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben? Wollen Sie entsprechend Ihrer Spezialisierung bezahlt werden? Bittet Ihr Arbeitgeber Sie um die Anerkennung eines Abschlusses oder um eine staatliche Bewertung Ihres im Ausland erworbenen Abschlusses? 

    Dies sind einige der Fragen, die von Neuzuwanderern häufig gestellt werden und die auf eine reibungslosere Integration in den deutschen Arbeitsmarkt abzielen.



    Über das Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen sprechen wir am Donnerstag, 28. November um 18:00 Uhr in den Räumen der Hellenischen Gemeinde (Mittelstraße 33, 12167 Berlin) mit der Rechtsanwältin Ourania Kyriakopoulou.

    Wir werden das Verfahren für die Zeignisbewertung und Anerkennung von ausländischen Abschlüssen erläutern, über verschiedene Expertisen diskutieren und Kontakt zu den entsprechenden Behörden und Trägern aufnehmen, die uns bei der Erstellung unseres Antrags und der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen für dieses Verfahren helfen können. 

    Bitte registrieren Sie Ihre Teilnahme unter info@gr-gemeinde.de


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    ΔΙΑΒΑΣΤΕ ΚΑΙ ΔΙΑΔΩΣΤΕ ΤΗΝ ΗΛΕΚΤΡΟΝΙΚΗ ΕΚΔΟΣΗ ΤΟΥ ΕΥΡΩΠΟΛΙΤΗ

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    ΕΝΤΥΠΕΣ ΕΚΔΟΣΕΙΣ – GEDRUCKTE VERSIONEN

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    Προς τους ανθρώπους, τις επιχειρήσεις και τους φορείς που είναι δίπλα στον Ευρωπολίτη 15 χρόνια. (του Βασίλη Βούλγαρη)

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