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Coronavirus: Wie Sie sich schützen und wer sich testen lassen sollte

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Photo by Fusion Medical Animation on Unsplash

Um welches Virus handelt es sich und welche Erkrankungen verursacht es?

Das neuartige Coronavirus, SARS-CoV-2, kann in erster Linie Erkrankungen der Atemwege verursachen und Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber, manchmal auch Durchfall. Bei schweren Verläufen können Atemprobleme oder Lungenentzündung hinzukommen.

 

Bei einem Teil der Patienten kann das Virus einen schwerwiegenden Verlauf nehmen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder chronische Grunderkrankungen hatten. Die ausgelöste Krankheit wird als COVID-19 bezeichnet. Das Wort setzt sich zusammen aus den englischen Begriffen Corona Virus Disease 2019.

 

Welche Länder sind von Erkrankungen mit dem Coronavirus betroffen?

Das Virus verursachte im Dezember 2019 erstmals Erkrankungen in der chinesischen Provinz Wuhan. Inzwischen sind europäische Länder betroffen, auch Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich und Spanien. In Deutschland werden Veranstaltungen abgesagt, Schulen und Kitas geschlossen.

 

Wohin wenden Sie sich, wenn Sie sich testen lassen möchten?

Der erste Ansprechpartner ist der Hausarzt. Rufen Sie in der Praxis an und schildern Ihren Verdacht.

 

-Handelt es sich um eine leichte Atemwegserkrankung ohne Anzeichen für Corona, kann Sie der Hausarzt schon am Telefon für bis zu sieben Tage krankschreiben. Sie müssen dann nicht mehr in die Praxis. Das ist eine Sonderregelung, die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung wegen der Coronavirus-Krise getroffen haben. So sollen Praxen entlastet und Ansteckungen vermieden werden. Diese Regelung gilt seit 9.3.2020, erst einmal für vier Wochen.

-Hält Ihr Hausarzt beim Anruf einen Besuch der Praxis für sinnvoll, wird er einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Bei diesem Termin sollten Sie bei Verdacht auf Corona räumlich oder zeitlich von anderen Patienten getrennt sein. Wenn eine Indikation zur Testung vorliegt, sollte der Hausarzt einen Rachenabstrich machen und an ein geeignetes Labor versenden.

Falls der Hausarzt schließlich einen Verdacht auf Corona feststellt, muss er das dem Gesundheitsamt melden. Patienten, die nur leicht erkrankt sind, müssen nicht zwangsläufig in einem Krankenhaus aufgenommen werden, können aber unter häusliche Beobachtung gestellt werden. Wenn das Laborergebnis vorliegt, in der Regel am gleichen Tag oder Folgetag, wird das weitere Vorgehen vom Gesundheitsamt festgelegt.

 

Übrigens müssen Angestellte und Selbstständige keine Sorge vor Einkommenseinbußen haben. Wenn das Gesundheitsamt eine offizielle Quarantäne für Sie anordnet (zu Hause oder in einer Klinik), dann zahlt bei Angestellten in der Regel der Arbeitgeber weiter Lohn. Selbstständige erhalten eine Vergütung für ihren Verdienstausfall.

 

Weitere Informationen zu Corona erhalten Sie auch bei den zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland. Einige haben spezielle Telefonnummern geschaltet.

 

Falls Sie in Baden-Württemberg wohnen, können Sie sich an die spezielle Hotline zu Corona wenden: 0711 / 90439555, täglich von 9 bis 18 Uhr.

Verbraucher in Berlin können sich an die dortige Hotline wenden: 030 / 90282828, täglich von 8 bis 20 Uhr.

In Hamburg gibt es eine Hotline unter: 040 / 428284000, jederzeit erreichbar.

Das Land Hessen hat für Verbraucher aus Hessen eine Hotline für Fragen zum Corona-Virus eingerichtet: 0800 / 5554666, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr.

Für NRW: Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon zum Coronavirus: 0211 / 91191001, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

Für Rheinland-Pfalz hat das Land eine Hotline für Fragen zum Corona-Virus eingerichtet: 0800 / 5758100, montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr.

In Thüringen hat das Landesamt für Verbraucherschutz eine Hotline unter: 0361 / 573815099, montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr.

Wie wird das Virus übertragen?

Man geht davon aus, dass die Übertragung überwiegend von Mensch zu Mensch durch Atemwegströpfchen erfolgt, wie bei der Grippe. Deshalb gilt Vorsicht beim Sprechen, Niesen und Husten.

 

Neben der Tröpfcheninfektion kommen auch Kontakt- und Schmierinfektionen in Betracht, weshalb eine gute Händehygiene sinnvoll ist.

 

In der Regel können Betroffene für andere ansteckend sein, sobald die Symptome eintreten. In einigen Fällen können aber auch Patienten mit milden oder fehlenden Symptomen ansteckend sein.

 

Wie lange dauert die Inkubationszeit?

Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bis zu 14 Tagen beträgt. Als Inkubationszeit wird der Zeitraum von der Infektion bis zum Ausbruch erster Symptome bezeichnet.

 

Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?

Nach bisherigem Wissensstand zu möglichen Übertragungswegen schützen

 

Husten- und Nies-Etikette,

Händehygiene und

1 bis 2 Meter Abstand zu krankheitsverdächtigen Personen.

Diese Maßnahmen sind übrigens immer sinnvoll: Sie schützen gerade in der Erkältungs- und Grippezeit auch vor einer Infektion mit anderen Erregern.

 

Viele Verbraucher sind beunruhigt, weil sowohl in den Apotheken, als auch in den Drogerien Händedesinfektionsmittel meist nicht mehr erhältlich sind. Aber: Händewaschen ist eine ebenfalls sehr wirksame und einfache Methode, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Allerdings waschen viele Menschen ihre Hände zu kurz und reduzieren damit die Anzahl der Keime auf der Haut nicht wirksam. Gründliches Händewaschen sollte 20 bis 30 Sekunden dauern und umfasst 5 Schritte:

 

Hände unter fließendes Wasser halten, Temperatur kann man so wählen, wie es einem angenehm ist.

Hände gründlich einseifen: Handaußen- und -innenflächen, Fingerspitzen, Daumen und Fingerzwischenräume, Fingernägel.

Seife 20 bis 30 Sekunden gründlich einreiben.

Hände unter fließendem Wasser abspülen. In öffentlichen Toiletten Wasserhahn mit einem Einweghandtuch oder dem Ellbogen schließen.

Hände gründlich abtrocknen, in öffentlichen Toiletten am besten mit einem Einmalhandtuch.

Wenn keine Waschmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sollte man zumindest vermeiden mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren oder mit den Händen Speisen zu essen.

 

Normale Seife ist ausreichend. Bisher gibt es keine Studien, die zeigen, dass die Verwendung von Seifen mit antimikrobiellen Zusätzen für die Allgemeinbevölkerung einen Nutzen bringt. Selbst wenn keine Seife vorhanden ist, reduziert das Waschen mit Wasser die Anzahl der Krankheitserreger.

 

Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zum Schutz vor Atemwegserkrankungen sinnvoll?

Wenn eine an einer Atemwegserkrankung (so genannte respiratorische Infektion) leidende Person sich im öffentlichen Raum bewegen muss, kann sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen beim Sprechen, Husten oder Niesen zu verringern. Dabei muss der Mund-Nasen-Schutz aber eng getragen und regelmäßig gewechselt werden, weil er durch den Atem mit der Zeit feucht wird und die Virenbarriere dadurch schwindet.

 

Allerdings gibt es keine Nachweise dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person verringert. Nach Ansicht der WHO kann das Tragen einer Maske im Gegenteil sogar ein falsches Sicherheitsgefühl hervorrufen und bewirken, dass zentrale Hygienemaßnahmen wie Händehygiene vernachlässigt werden.

 

Unbenommen davon sind die Empfehlungen für Atemschutzmasken für medizinisches Personal.

Welche Behandlungsmöglichkeiten gegen das Coronavirus stehen zur Verfügung?

Eine spezifische Therapie steht derzeit nicht zur Verfügung. Erkrankte werden entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes symptomatisch behandelt, z.B. mit Gabe von Sauerstoff, Flüssigkeit und Antibiotika bei bakteriellen Begleitinfektionen.

 

https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/aktuelle-meldungen/gesundheit-pflege/coronavirus-wie-sie-sich-schuetzen-und-wer-sich-testen-lassen-sollte-45054

 

Photo by Fusion Medical Animation on Unsplash

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Eine informative Presseveranstaltung für den Naxos g.U. Graviera fand mit großem Erfolg im Illuseum in Berlin statt.

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Im Rahmen des europäischen Projekts “Informations- und Werbemaßnahmen für Graviera Naxos g.U. in Griechenland und Deutschland” mit der Überschrift “The Pleasure of European P.D.O. Products, Graviera Naxou P.D.O.” fand am 24. März 2024 eine Presseveranstaltung im Illuseum Berlin statt.

An der Veranstaltung nahmen der Präsident und CEO von EAS Naxou, dem Empfänger des Förderprogramms, Herr Kapounis Dimitrios, der Vizepräsident der Genossenschaft, Herr Valeris Iakovos, der CEO von Qualitycert Limited, der für die Durchführung des Programms zuständigen Organisation, teil, Frau Paraskevi Tegou, sowie eine Reihe angesehener Journalisten von Informations- und Unterhaltungsfernsehsendungen, wichtige Vertreter der Kultur und Meinungsträger, die über das Programm informiert wurden.

Besonders hervorgehoben wurden die Ziele des Programms in Bezug auf die Information und Sensibilisierung der Verbraucher für europäische Erzeugnisse mit Graviera Naxos g.U., wobei der Käse “Naxos Graviera g.U.” der Mittelpunkt der Veranstaltung war. Darüber hinaus wurden ausführliche Informationen über die hohen Standards, die bei der Herstellung von Naxos Graviera g.U. gelten, sowie über die Rückverfolgbarkeit und die besonderen Qualitätsmerkmale des Käses gegeben.

Die Veranstaltung wurde auch durch die Anwesenheit des Leiters des Amtes für Wirtschafts- und Handelsangelegenheiten der griechischen Botschaft in Berlin, Herrn Theodoros Xypolias, geehrt.

Zu Beginn seiner Rede gab Herr Xypolias eine kurze Beschreibung der Merkmale, die den Graviera Naxos, auszeichnen. Anschließend betonte er die Bedeutung der Einführung von Naxos Graviera auf dem deutschen Markt und gab den Anstoß für gemeinsame Anstrengungen zur Durchführung weiterer Werbemaßnahmen.

Anschließend ergriff Frau Tegou das Wort, die betonte, dass das Ziel der Kampagne die internationale und nationale Anerkennung des Produkts auf den Märkten sei, und informierte die Öffentlichkeit über die besonderen Eigenschaften von Graviera Naxos g.U., insbesondere in Bezug auf Qualität und Geschmack, und verwies schließlich auf die im Programm vorgesehenen Werbemaßnahmen zur Förderung von Graviera Naxos g.U. , in den Zielländern der Kampagne.

des Vizepräsidenten der Genossenschaft, Herrn Iakovos Valeris,

Es folgte der Vortrag des Agrarwissenschaftlers Evangelos Karousis, der über die Produktionsstufen des Naxos Graviera und dessen Ernährungswert sprach.

Die Veranstaltung wurde mit einer Rede des Vizepräsidenten der Genossenschaft, Herrn Iakovos Valeris, abgeschlossen, der den Gästen dankte und sie ermutigte, Naxos Graviera zu probieren.

Es ist erwähnenswert, dass das Menü an dem Käse Graviera Naxos g.U. angepasst wurde, was die Gäste sehr erfreute und begeistert kommentiert wurde.

Schließlich wurde die Veranstaltung durch die Anwesenheit des Generaldirektors für zeitgenössische Kultur des Kultusministeriums, Herrn Georgios Kakavas, des Direktors des Konsulats in Berlin, Herrn Iias Kluvatos, sowie der Leiterin des Berliner Büros für diplomatische Öffentlichkeitsarbeit, Frau Louka geehrt.

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Einladung zur Gedenkveranstaltung: 79. Jahrestages der Befreiung des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück

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Photo credit: Hellenische Gemeinde zu Berlin e.V.

Zentrale Gedenkfeier des 79. Jahrestages der Befreiung des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück 14 April 2024 – 10:00 bis 13:00 Uhr.

Die Mahn – und Gedenkstätte Ravensbrück, das Internationale Ravensbrück Komitee und der Griechische Ravensbrück Freundeskreis Berlin laden herzlich zur zentralen Gedenkveranstaltung anlässlich des 79. Jahrestages der Befreiung der Häftlinge des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück ein.

Nachdem wir Kränze am Mahnmal „Die Tragende“ niedergelegt haben, treffen wir uns vor der griechischen Marmortafel. Herr Klouvatos, der griechische Konsul in Berlin, wird Grußworte sprechen.



Die Namen der ehemaligen Häftlinge werden verlesen. Im Anschluss singt der dt.-gr.

Chor Polyphonia u.a. Lieder aus dem Mauthausen-Zyklus, in der Vertonung von Mikis Theodorakis mit Texten von Iakovos Kambanellis (ehemaliger Häftling in Mauthausen).

Eleni Winckel (IRK-ICR)
Mitglied des Internationalen Komitees Ravensbrück

Pigi Moumouri
Griechischer Ravensbrück Freundeskreis Berlin

Mit Unterstützung der Griechischen Botschaft Berlin

Für weitere Informationen:

Eleni Winckel-Moraitou 017098592558

Pigi Moumouri 01631580713

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Filmvorführung “Der Balkon” in der Hellenische Gemeinde zu Berlin

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Photo credits: Hellenische Gemeinde zu Berlin e.V.

Die Hellenische Gemeinde Berlin e.V. koordiniert und lädt uns alle zu einer Sondervorführung des Films „The Balcony“ von Regisseur Chrysanthos Kostantinidis ein.

Die Filmvorführung findet am Samstag, 13. April 2024, um 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten des statt Hellenische Gemeinde zu Berlin e.V., Mittelstr. 33, 12167 Berlin-Steglitz.

Die Veranstaltung findet anlässlich des 83. Jahrestages des Überfalls der Wehrmacht auf Griechenland statt.


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Nürnberg: Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt

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Die Stadt Nürnberg schreibt die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger an, um sie zu ihrem Wahlrecht zu informieren.

Wer ist in Bayern wahlberechtigt?


Wahlberechtigt sind alle in Bayern wohnhaften beziehungsweise sich dort gewöhnlich aufhaltenden Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der EU wohnhaft sind. Neu ist, dass das Wahlalter in Deutschland von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.



Unionsbürgerinnen und Unionsbürger


Alle in Nürnberg wohnhaften Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, welche noch nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten in den nächsten Tagen Post von der Stadt Nürnberg, in welcher sie auf ihr Wahlrecht aufmerksam gemacht werden. Denn Unionsbürgerinnen und Unionsbürger anderer Staaten, die in Bayern wohnen, können an der Wahl entweder im Freistaat oder im Herkunftsland selbst teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Eingetragene erhalten dann auch in Zukunft automatisch ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Das Antragsformular zur Eintragung ins Wählerverzeichnis und ein Merkblatt dazu sind unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder beim Wahlamt der Stadt Nürnberg erhältlich.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und per Post an das Wahlamt, Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg, geschickt werden. Die Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany erhältlich.

Wahlbenachrichtigung mit den wichtigsten Informationen


Die Stadt Nürnberg bereitet bis Sonntag, 28. April, das Wählerverzeichnis vor. Alle von Amts wegen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis Sonntag, 19. Mai, ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält neben Angaben zum konkreten Wahlraum (Adresse, etwaige Barrierefreiheit und so weiter) auch Informationen zur Möglichkeit, einen Wahlschein beispielsweise zur Briefwahl zu beantragen.

Eine Übersicht zu den zentralen Terminen und Informationen rund um die Wahl sind auf der Website des Wahlamts der Stadt Nürnberg unter https://www.nuernberg.de/internet/wahlen/informationen_waehler_euw.html sowie auf den Seiten des Landeswahlleiters in Bayern unter www.statistik.bayern.de/wahlen/europawahlen/index.html sowie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.

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Warum sollten Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln?

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Wer kann den Anbieter wechseln?

Sie können Ihren Stromanbieter frei wählen – auch als Mieter:in. Beim Gas sieht es etwas anders aus: Für jede Gaszentralheizung gibt es nur einen Lieferanten. Viele Mieter:innen können deshalb nicht selbst den Gasanbieter wechseln. Mieter:innen im Mehrfamilienhaus können deshalb in der Regel nur dann ihren Gasanbieter selbst wählen, wenn sie eine Gasetagenheizung haben. Ansonsten kann man aber als Mieter durchaus seinen Vermieter auffordern, den Gasversorger zu wechseln, insbesondere dann, wenn der Vermieter noch Verträge beim Grundversorger hat.

Sowohl beim Strom als auch beim Gas gibt es eine große Auswahl von Anbietern. Auch wer mit Strom heizt, kann den Anbieter wechseln.

Wie viel Geld spare ich mit einem Anbieterwechsel?

Das ist sehr unterschiedlich und hängt von dem Preisniveau ab, das man mit seinem aktuellen Anbieter vereinbart hat. In der Grundversorgung Strom zahlen Sie aktuell (Stand Februar 2024) durchschnittlich rund 40 Cent pro Kilowattstunde plus Grundpreis. Eine Familie, die in einen Tarif mit 30 Cent pro Kilowattstunde wechselt, spart in etwa 300 bis 400 Euro pro Jahr, je nach Verbrauch. Da es aber bei den Grundversorgern deutliche Preisunterschiede gibt, variiert auch die Ersparnis entsprechend.

Die Gasgrundversorgung kostet durchschnittlich in etwa 13 Cent pro Kilowattstunde plus Grundpreis. Am Markt gibt es bereits Tarife ab ca. 9 Cent pro Kilowattstunde. Eine Familie mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch kann in diesem Beispiel 800 Euro pro Jahr sparen.

Quelle Verbraucherzentrale

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Griechischer Abend am Frühjahrsvolksfest

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„Griechischer Abend“ 2016 © Berny Meyer

Die Städtepartnerschaft Nürnberg – Kavala feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen.

Aus diesem Anlass ist der diesjährige Thementag beim Frühjahrsvolksfest Nürnbergs Partnerstadt Kavala mit einem „Griechischer Abend“ gewidmet. Dieser findet am 04. April 2024 ab 18:00 Uhr statt.

Das Kulturprogramm entführt die Gäste in die vielfältige Welt der griechischen Musik und des Tanzes.

Allein sieben Vereine präsentieren ihre traditionellen Tänze auf zwei Bühnen: im Frankendorf und der Schwarzwaldmühle. Zwischen den Auftritten spielt jeweils das Zorbas Duo griechische Musik. Zum Abschluss gegen 21.30 Uhr kann der „Chasaposerviko“ in der Schwarzwaldmühle mitgetanzt werden.

Direkt vom Olymp auf den Volksfestplatz steigen zwei griechische Götter herab: von der Mythologie mitten hinein in die Gegenwart. „Das Theaterprojekt“ zeigt „Es ist nicht leicht, ein Gott zu sein“ um 18.30, 19, 19.30 und 20 Uhr am Riesenrad.



Veranstalter des „Griechischen Abends“ ist der Süddeutsche Verband reisender Schausteller und Handelsleute e.V., in Kooperation mit der Griechischen Gemeinde Nürnberg e.V., dem Städtepartnerschaftsverein Philos e.V. und dem Amt für Internationale Beziehungen der Stadt Nürnberg.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Barbara Lauterbach, Süddeutscher Verband reisender Schausteller und Handelsleute e.V. b.lauterbach@sueddeutscher-schaustellerverband.de


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