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Sextortion: Erpressung mit intimen Aufnahmen nimmt auch unter Kindern und Jugendlichen zu

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Gerd Altmann auf Pixabay

Etwa vier Prozent aller im Vorjahr von Cyberkriminalität Betroffenen wurden mit intimen Inhalten wie etwa Nacktbildern erpresst – so der Cybersicherheitsmonitor 2024. Täterinnen und Täter treten dabei oft über soziale Netzwerke, Datings-Apps oder Gaming-Chats gezielt mit auch jungen Opfern in Kontakt. Um deren Vertrauen zu gewinnen, täuschen sie Gemeinsamkeiten vor und geben bspw. an, dieselben Interessen zu haben. Oft verlagern sie die anfangs lockeren, freundschaftlichen Chats nach kurzer Zeit in andere Kanäle wie etwa Messenger-Dienste. So umgehen sie Maßnahmen, die die ursprünglichen Plattformen z. B. zum Schutz von Minderjährigen getroffen haben. Aus einfachen Gesprächen entstehen später Forderungen nach Nacktbildern oder -videos.



In anderen Fällen sind die Täterinnen und Täter Menschen aus dem sozialen Umfeld der Opfer, darunter etwa Ex-Partnerinnen und -Partner. Was beide Fälle gemeinsam haben: Die Betroffenen werden mit der Drohung erpresst, die intimen Aufnahmen zu veröffentlichen. Täterinnen und Täter fordern dann z. B. Geldzahlungen oder weitere Aufnahmen von ihnen.

Immer öfter findet dieses Phänomen, auch Sextortion genannt (nach „Extortion“, englisch für „Erpressung“), auch unter Kindern und Jugendlichen statt. Die Täter sind in den meisten Fällen männlich und stammen entweder aus dem direkten sozialen Umfeld, z. B. der Schule, können aber auch Fremde sein. Hier sind Eltern und Schulen gefragt: Prävention beginnt mit der Aufklärung über die potenziellen Gefahren im Umgang mit der eigenen Online-Präsenz.

Quelle www.polizei-beratung.de

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So ziehen die Deutschen um: Mit 20,5 Jahren raus aus dem Elternhaus – aber mehr als jeder 6. kehrt zurück

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Das zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag von immowelt zu den Umzugsgewohnheiten der Deutschen. Dabei offenbaren sich zum Teil große Unterschiede zwischen den Generationen und den Geschlechtern. Und auch im Vergleich zu den Nachbarländern gibt es Gegensätze beim Umzugsverhalten.

Jüngere Generationen kehren häufiger ins Elternhaus zurück

Raus aus dem Elternhaus und nie wieder zurück – vor allem für jüngere Generationen ist das keine Selbstverständlichkeit mehr. Während im Schnitt 15 Prozent der Deutschen nach dem Auszug später wieder zu den Eltern zurückgekehrt sind, fallen die Werte bei Generation Y (Jahrgänge 1981 bis 1996) mit 19 Prozent und Generation Z (Jahrgänge 1997 bis 2012) mit 18 Prozent höher aus.

So oft ziehen die Deutschen um

Auf den Auszug aus dem Elternhaus folgen für die meisten Menschen weitere Umzüge. Im Schnitt sind die Befragten bereits 4,4-mal umgezogen, wobei 68 Prozent schon mindestens drei Wohnungswechsel hinter sich haben. Auffällig: Frauen wechseln häufiger ihren Wohnort als Männer – 73 Prozent der Frauen sind mindestens dreimal umgezogen, während es bei den Männern nur 64 Prozent sind.

Umzugsverhalten im Ländervergleich

Neben Deutschland wurden in der Befragung auch die Umzugsgewohnheiten der Menschen in Frankreich und Belgien untersucht. Der Blick über die Landesgrenzen offenbart dabei einige Unterschiede: Zwar heißt es auch in Frankreich und Belgien irgendwann “Adieu Elternhaus”, doch während Deutsche mit durchschnittlich 20,5 Jahren ausziehen, bleiben Franzosen (21 Jahre) und Belgier (22 Jahre) etwas länger im Nest. Auch in Sachen Rückkehr zeigt sich ein Unterschied: In Frankreich und Belgien ziehen jeweils 17 Prozent zu den Eltern zurück, während es in Deutschland nur 15 Prozent sind. Und wie sieht es mit der Umzugsquote aus? 68 Prozent der Deutschen sind mindestens dreimal umgezogen – ein Wert, den sie sich mit Frankreich teilen. Belgien hingegen liegt mit 60 Prozent etwas darunter – dort scheint Wohnraum langfristiger genutzt zu werden.

Quelle Immowelt

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Landesregierung stärkt Deutsch und Mathematik an Grundschulen

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat dem Vorschlag der Landesregierung zugestimmt, diesen beiden Fächern in der Stundentafel dauerhaft zwei bislang flexibel einzusetzende Förderstunden zuzuweisen. Spätestens ab dem kommenden Schuljahr 2025/26 werden damit in den Klassen 1 bis 4 durchgehend fünf bis sechs Stunden Deutsch- und Mathematikunterricht pro Woche erteilt.


Mit dem erhöhten Stundenkontingent für Deutsch und Mathematik an Grundschulen setzt Nordrhein-Westfalen im Interesse der Schülerinnen und Schüler eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschule um. Möglich wird der Fokus auf Deutsch und Mathematik durch eine Änderung in der Ausbildungsordnung für die Grundschulen, die zum kommenden Schuljahr in Kraft tritt: In der Stundentafel der Grundschulen werden die Förderstunden jetzt für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich den Fächern Deutsch und Mathematik zugewiesen.

Künftig werden also alle Schülerinnen und Schüler verstärkt in den so wichtigen Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen gefördert. Gleichzeitig bleibt die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler explizit in der Ausbildungsordnung für die Grundschulen festgeschrieben.

Im vergangenen Herbst hat das Schulministerium an über 100 Grundschulen ein digitales Screening erprobt, um den Lernstand der Kinder schon zum Zeitpunkt der Schulanmeldung zu erheben. Vorgesehen ist, hierfür allen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr ein digitales Tool zur Verfügung zu stellen.

Quelle schulministerium.nrw

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Betrug in Corona-Testzentren: Steuerfahndung treibt 100 Millionen Euro Steuern ein

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Gerd Altmann auf Pixabay

In Nordrhein-Westfalen hat es während der Corona-Pandemie zahlreiche Versuche des Steuerbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb von Testzentren gegeben. Dazu hat das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) jetzt eine landesweite Bilanz gezogen: Insgesamt wurden rund 720 Betrugsfälle durch die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder aufgedeckt. Ihre Ermittlungen haben dem Land ein steuerliches Mehrergebnis von rund 106 Millionen Euro eingebracht.

Ein Schwerpunkt bei den Betrugsermittlungen lag im Ruhrgebiet, wo die Steuerfahndung mit der Sicherheitskooperation Ruhr (SiKo Ruhr) – einem Zusammenschluss unterschiedlicher Behörden von der Kommune über die Polizei bis zum Zoll zur Bekämpfung organisierter Clankriminalität – zusammenarbeitet. Allein in Bochum und Essen wurden weit mehr als 500 Fälle von Betrug mit einem Steuerschaden von über 70 Millionen Euro ermittelt. Die Tatbegehung variierte dabei. In manchen Fällen hatten Unternehmer Corona-Testzentren gegründet und innerhalb kürzester Zeit sechsstellige Summen erwirtschaftet, ohne dass der Betrieb der Zentren der Finanzverwaltung auch nur angezeigt wurde.

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) bündelt seit dem 1. Januar 2025 die gesamte nordrhein-westfälische Steuerfahndung mit rund 1200 Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Bekämpfung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Cybercrime. Es ist die erste Landesbehörde dieser Art in der Bundesrepublik.

Quelle Finanzverwaltung.nrw.de

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Altes Haus, neue Besitzer: Diese Sanierungspflichten haben Erben

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Rund 430.000 Immobilien werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Die Mehrheit davon sind Eigentumswohnungen und Wohnhäuser. Wechselt – wie im Erbfall – der Eigentümer, entstehen Pflichten für den neuen Besitzer. Darunter: die Erfüllung energetischer Standards bei Heizung und Wärmedämmung. Nach dem Eigentümerwechsel haben die neuen Besitzer zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Während Käufer sich dieser Tatsache in der Regel bewusst sind, trifft die Sanierungspflicht manche Erben vor allem älterer Ein- und Zweifamilienhäuser völlig unvorbereitet.

Austausch von Standardheizkesseln

Ein zentrales Element der Sanierungspflicht ist die Modernisierung veralteter Heizungen – auch in geerbten Immobilien. Standardheizkessel, die 30 Jahre oder älter sind, müssen ausgetauscht werden. Nur Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel dürfen weiter in Betrieb bleiben.

Nachrüstpflichten bei der Wärmedämmung

Neben der Heizungsanlage spielt auch die Wärmedämmung eine zentrale Rolle: Erben müssen die oberste Geschossdecke oder die darüber liegende Dachfläche nachträglich dämmen.

Förderung für die Sanierungspflicht

Für die Sanierung ihres Hauses können Erben Zuschüsse erhalten. Bei der Heizung unterstützt der Staat den Wechsel zu erneuerbaren Energien im Eigenheim mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Für die nachträgliche Wärmedämmung ist ebenfalls eine Förderung möglich.

Quelle Verbraucherzentrale Bayern

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Vorsicht: Falsche Polizisten am Telefon

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Photo: von Mohamed Hassan auf Pixabay

Warnung: Trickbetrüger geben sich am Telefon als Polizisten aus und fordern Geld oder Kontodaten. Ebenfalls beliebte Masche: Automatische Ansagen, die angeblich von “Europol”, “Interpol” oder dem Bundeskriminalamt (BKA) stammen.

Bundesweit werden immer wieder – vorwiegend ältere – Menschen Opfer von Trickbetrügern, die sich am Telefon als Polizisten ausgeben. Bekannt sind dabei vor allem folgende zwei Methoden:

Angebliche Einbruchserie

Die erste Kontaktaufnahme verläuft über das Telefon.

Die Anrufer behaupten, es gäbe Hinweise auf einen geplanten Einbruch. Damit gelingt es den Betrügern immer wieder, ihren vorher ausgesuchten Opfern glaubwürdig zu vermitteln, dass Geld und Wertsachen im Haus nicht sicher seien. Daher müsste alles in Sicherheit gebracht werden. Ein Polizist in Zivil würde vorbeikommen, um Wertsachen und Geld abzuholen.

Da die Täter überaus vertrauenserweckend und rhetorisch geschickt auftreten, fällt es den Geschädigten oft sehr schwer, die Betrugsmasche zu durchschauen. Reagiert ein Opfer dann doch einmal misstrauisch, wird es unter Druck gesetzt: Ihm wird der Vorwurf gemacht, eine polizeiliche Ermittlung zu behindern, wenn es nicht kooperiere oder sich nicht zu absoluter Verschwiegenheit verpflichte.

Angebliche Ermittlungen von Europol oder Interpol

Häufig geben sich Kriminelle am Telefon auch als Ermittler von Europol oder Interpol aus. In vielen Fällen hören Betroffene erst eine automatische Ansage und sollen dann eine Taste drücken, um mit einem Mitarbeiter verbunden zu werden. Der versucht dann ein Gespräch zu führen, oft auf Englisch. Angeblich werde gegen die Angerufenen oder gegen ihre Familienangehörigen wegen Problemen mit Bankkonten, Ausweisen oder anderer Straftaten ermittelt. Wer keine Auskunft erteilt, wird mit Haftstrafe bedroht.

Letztlich fordern die Anrufer dazu auf, Geld auf Konten im Ausland oder Konten für Kryptowährungen zu überweisen. Das würden echte Polizeibehörden niemals machen!

Glauben Sie, Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Wenden Sie sich sofort an die örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige!

Besserer Schutz vor Identitätstäuschung durch Rufnummer-Manipulation

Obwohl es gesetzlich verboten ist, ist es in Zeiten der IP-Telefonie recht einfach, einen Telefonanschluss so zu manipulieren, dass beim Angerufenen eine andere Telefonnummer als die tatsächliche angezeigt wird. Das nennt man Call-ID-Spoofing. Betrüger geben sich nicht nur als Polizisten aus, sondern auch zum Beispiel als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, der Verbraucherzentrale oder von Microsoft. Die Anrufer arbeiten aber tatsächlich bei keiner der genannten Einrichtungen, sondern meist in einem Call-Center. Oft sind die im Ausland. Dadurch wird es schwer für Strafverfolgungsbehörden, die Verantwortlichen schnell zu fassen.

Notrufabfragestellen der Polizei rufen immer mit den Ortsnetzrufnummern der einzelnen Polizeidienststellen an und über die Notrufnummer selbst können tatsächlich gar keine Anrufe aufgebaut werden. Solche Anrufe hatten immer einen kriminellen Hintergrund. In der Regel versuchten die Täter durch Vortäuschen unterschiedlichster Legenden, vor allem an das Geld ihrer Opfer zu gelangen.

Seit dem 1. Dezember 2022 müssen Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, wenn sie folgende Rufnummern anzeigen:

-den Notruf 110 und 112,

-hochpreisige Rufnummern wie (0)900 oder (0)137,

-Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste sowie

-Anrufe aus ausländischen Netzen, bei denen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.

Bekommen Sie wegen der oben genannten Anonymisierungspflicht verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer, so wird es für Sie nicht unbedingt leichter, denn nicht alle Anrufe mit unterdrückter Rufnummer sind per se unseriös. Anrufer:innen können Gründe haben, warum sie ihre Rufnummer unterdrücken. Die Verbraucherzentralen raten allgemein dazu, sich der Identität der Anrufenden zu vergewissern.

Quelle Verbraucherzentrale

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Winterreifenpflicht: Das gilt im Ausland

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pixabay/ No13_No Name

In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Stattdessen gilt: Sind die Straßenverhältnisse winterlich, also beispielsweise bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte, darf man nur mit Winterreifen unterwegs sein. Im benachbarten Ausland sieht es hingegen zum Teil anders aus. Die ADAC Clubjuristen klären auf, was es in Sachen Winterreifen im Ausland zu beachten gibt.

Einfach ist es in Österreich. Hier gilt eine ähnliche Regelung wie in Deutschland: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen vom 1. November bis 15. April Winterreifen oder je nach Beschilderung Schneeketten aufgezogen werden. Hält man sich nicht daran, muss man tief in die Tasche greifen – in Extremfällen drohen Bußgelder sogar bis zu 5000 Euro.

Komplizierter wird es hingegen in Italien. Es gibt keine landesweit einheitlichen Regelungen, denn jede Provinz kann selbst entscheiden, wie sie eine Winterreifenpflicht handhaben möchte. Auf die Regelungen wird an den jeweiligen Straßen mit Beschilderung hingewiesen.

In Frankreich gilt eine permanente Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und 31. März – jedoch nur für Bergregionen. Durch Beschilderung kann auch in anderen Regionen kurzfristig eine Winterreifenpflicht angeordnet werden. Wer ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von 135 Euro rechnen. Außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden.

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Jedoch können hier Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. So droht eine Mithaftung, wenn es zu Unfällen mit Sommerbereifung bei winterlichen Verhältnissen kommt. Mit extra Beschilderungen kann eine Schneekettenpflicht angeordnet werden.

Luxemburg

Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif) müssen die Fahrzeuge mit Winterreifen bestückt sein. Als Winterreifen gelten Reifen mit M+S-Kennzeichnung oder Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) mit einer Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Autobus, Lkw, eine Zugmaschine oder einen anderen Schwertransporter, müssen die Antriebsachsen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Keine Winterreifen-Pflicht besteht für Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge.

Bei Verstößen drohen Geldbußen von 49 Euro, bei Behinderung des Straßenverkehrs drohen 74 Euro Strafe.

Quelle Adac

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