INFORMATIV
Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen im Bahnverkehr

Nach den im Juni in Berlin gesammelten Erfahrungen eines Verbotes zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen (u.a. Messer) an verschiedenen Bahnhöfen, wird es eine Wiederholung geben. Das neue Verbot wird für den Zeitraum von drei Monaten für die relevanten Wochenendzeiten erlassen. Die Einhaltung wird entsprechend kontrolliert.
Jährlich reisen etwa 441,8 Millionen Menschen über das 327 km lange Streckennetz der S-Bahn in Berlin. Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen (Messer jeglicher Art, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.
Das Verbot gilt vom 1. November 2018 bis zum 31. Januar 2019 jeweils in den Nächten von Freitag zu Samstag und von Samstag zu Sonntag in der Zeit von 20:00 bis 6:00 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst den Streckenabschnitt zwischen den S-Bahn-, Regional- und Fernbahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg sowie alle dazwischenliegenden S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnhöfe. Das bedeutet, dass alle in diesem Streckenabschnitt liegenden S-Bahn-, Regionalbahn- bzw. Fernbahnhöfe (Zoologischer Garten – Tiergarten – Bellevue – Hauptbahnhof – Friedrichstraße – Hackescher Markt – Alexanderplatz – Jannowitzbrücke – Ostbahnhof – Warschauer Str. – Ostkreuz – Nöldnerplatz – Lichtenberg) erfasst sind. Das Verbot gilt auch für S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnverbindungen, solange und soweit sie auf dem vorgenannten Streckenabschnitt verkehren oder an einem der vorgenannten Bahnhöfe halten.
Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können ein Zwangsgeld festgesetzt und die Gegenstände sichergestellt werden.
Deutsch
Digitale Krankschreibung: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Krankschreibung wird digital
Wurden Sie bisher krankgeschrieben, haben Sie in der Arztpraxis für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 3 gelbe Scheine erhalten:
eine Bescheinigung für die gesetzliche Krankenkasse
eine Bescheinigung für den Arbeitgeber
eine Bescheinigung für Sie selbst als Versicherter
Seit 1. Januar 2023 ist nun komplett auf eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) umgestellt. Arbeitgeber rufen jetzt nach einer ärztlichen Krankschreibung die Krankmeldung elektronisch bei der Krankenkasse ab. Gesetzlich Versicherte müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weder an die Krankenkasse noch an ihren Arbeitgeber übermitteln.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet am 1. Januar 2023
Geplant war, dass Arztpraxen bereits ab dem 1. Januar 2022 an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln. Da die erforderliche technische Ausstattung in den Praxen nicht flächendeckend sichergestellt war, gelang dieser Umstieg zu diesem Datum aber nicht.
Viele Arztpraxen haben im Rahmen der Pilotphase auf das elektronische Meldeverfahren umgestellt und übermittelten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon im Jahr 2022 elektronisch an die gesetzlichen Krankenkassen ihrer Patient:innen.
Papierausdrucke könnten vorerst weiterhin nötig sein
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürchtet, dass nicht alle Arbeitgeber ab Januar 2023 technisch und organisatorisch in der Lage sein werden, die AU digital abzurufen und weiterhin Papierausdrucke von ihrem Arbeitnehmer: innen fordern werden.
Für wen gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Die eAU gilt für gesetzlich Krankenversicherte.
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich zunächst einmal nichts.
Wie melde ich mich beim Arbeitgeber krank?
Sind Sie erkrankt, müssen Sie, wie bisher auch, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid sagen, dass Sie wegen einer Erkrankung ausfallen.
Beachten Sie hier auch weiterhin die Regelungen, die in Ihrem Betrieb für die Krankmeldung vorgesehen sind.
Deutsch
Wichtige Änderungen im Jahr 2023

Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom
Die Energiekrise schlägt im Winter finanziell stark auf die Verbraucher: innen durch. Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme sorgen ab 2023 für finanzielle Entlastung. Zwar werden sie nach aktuellem Stand ab März 2023 formal in Kraft treten. Sie sollen dann aber rückwirkend schon ab 1. Januar 2023 ihre Wirkung entfalten.
Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum gelten:
Ein gedeckelter Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde.
Bei Strom liegt der Preisdeckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
Bei Fernwärme sollen 9 ½ Cent pro Kilowattstunde als Preisdeckel gelten.
Nur für den darüber liegenden Verbrauch haben Sie den meist deutlich höheren, gültigen Vertragspreis zu zahlen.
Mehr Wohngeld für mehr Menschen
Eine weitere Maßnahme in der Energiekrise: Das Wohngeld wird ab dem 1. Januar 2023 deutlich erhöht, und zwar um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Es soll auch deutlich mehr Menschen zur Verfügung stehen. Das neue Wohngeld soll etwa 2 Millionen Menschen zugutekommen statt bisher rund 600.000.
Ob Sie Wohngeld bekommen können und wie viel, hängt von Einkommen, Miete, Wohnort ab und ist individuell sehr unterschiedlich. Sie bekommen es außerdem nicht automatisch, sondern nur auf Antrag bei Ihrer Kommune.
49-Euro-Ticket
Aufs 9-Euro-Ticket aus dem Sommer folgt das dauerhafte 49-Euro-Ticket: Im Frühjahr 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Das genaue Startdatum steht noch nicht fest. Für 49 Euro pro Monat können Sie damit alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs nutzen – egal wo im Land.
Zu diesem Preis wird das Ticket wird wohl vorwiegend für Berufspendler oder Reisende interessant sein, die auf längeren Strecken unterwegs sind. Das Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden.
Mehr Geld für Kinder
Das Kindergeld wird ab dem 1. Januar 2023 einheitlich auf 250 Euro pro Kind erhöht. Für das 1. und 2. Kind bedeutet dies jeweils ein Plus von monatlich 31 Euro, für das 3. Kind von 25 Euro.
Deutsch
Steigende Lebensmittelpreise

Wie sehr sind die Preise wirklich gestiegen?
Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes sind Nahrungsmittel teurer geworden und zwar in allen Lebensmittelgruppen. In den vergangenen 20 Jahren waren die Lebensmittelpreise weniger angestiegen als andere Lebenshaltungskosten. Lag die Teuerung zwischen 2000 und 2019 durchschnittlich noch knapp unter 1,5 Prozent, liegt der Preisanstieg von September 2021 zu September 2022 bei 18,7 Prozent.
Bei allen Nahrungsmittelgruppen erhöhten sich die Preise. Erheblich teurer wurden im August 2022:
Speisefette und Speiseöle: +44,5 Prozent,
Molkereiprodukte und Eier: +26,8 Prozent,
Fleisch und Fleischwaren: +18,6 Prozent) sowie
Brot und Getreideerzeugnisse: +17,1 Prozent.
Genaue Prognosen sind nicht einfach, aber die Lebensmittelpreise werden vermutlich erst mal hoch bleiben und sogar noch weiter steigen. Das bedeutet, dass Sie heute für dasselbe Geld weniger bekommen als vor einem Jahr.
Deutsch
Paketdienst-SMS: Vorsicht, Abzocke!

Es geht immer um die Zustellung eines Pakets: Viele Handynutzer werden aktuell von einer SMS-Flut belästigt. Enthalten ist jedes Mal ein Link auf seltsame Internetseiten.
Die Absichten der unbekannten Absender sind unterschiedlich: Einige haben es darauf abgesehen, schädliche Apps zu verbreiten, die Daten auslesen und massenweise SMS an gespeicherte Kontakte senden – wie zum Beispiel das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt.
Andere wollen ahnungslose Nutzer in Abofallen locken, wie checked4you, das Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt. Dort sind solche Kurznachrichten im November 2019 erstmals in Erscheinung getreten. Seit Ostern 2021 werden die Mitteilungen offenbar noch etliche Male häufiger verschickt als zuvor.
Beispiele solcher Nachrichten (inkl. Schreibfehlern):
Ihr paket wird heute zum Absender zuruckgesendet. Letzte Moglichkeit es abzuholen *Link*
Paket [009232513] wurde im Verteilerzentrum angehalten. Verfolgen Sie Ihre Sendung hier: *Link*
Hallo , Ihr Paket steht noch aus. Bestatigen Sie Ihre Angaben hier: *Link* Deutsche Post
Hallo , Der Kurier nahm das Paket ab. Track: *Link*
Liebe/r , Ihre Bestellung ist verschickt! Lieferung nachverfolgen: *Link*
Vielen Dank! Ihr Termin ist bestaetigt. Aktueller Status der Sendung: *Link*
Die von Ihnen gekaufte Ware wurde versendet. Bitte uberprufen Sie die Details. *Link*
Ihre Sendung geht soeben in Zustellung, verfolgen Sie Ihre Sendung unter *Link*
Einige SMS enthalten sogar persönliche Anreden. Fälle wie: “Hallo Stefan D2” oder “Hallo Paulas Mutter” sprechen dafür, dass die Handynummern aus Telefonbucheinträgen anderer Handynutzer stammen, deren Daten von Schadprogrammen ausgelesen wurden. Wenn Sie eine SMS mit so einer Anrede erhalten, heißt das also in der Regel nicht, dass der Absender Sie und Ihr Umfeld tatsächlich näher kennt. Die Nachrichten sind so programmiert, dass einfach die Infos Vorname und Nachname automatisch eingefügt werden.
Wie schütze ich mich vor Schäden durch diese SMS?
Öffnen Sie keinen Link aus SMS unbekannter Herkunft! Haben Sie es doch gemacht, stimmen Sie keiner Installation einer neuen App zu!
Antworten Sie nicht auf die SMS, sondern löschen Sie sie! Jede andere Reaktion zeigt, dass die Handynummer aktiv genutzt wird.
Die Rufnummer des SMS-Absenders kann gesperrt werden. Doch das schützt nicht vor weiteren ähnlichen Nachrichten, denn die Nummern wechseln ständig.
Erwarten Sie tatsächlich ein Paket, erkundigen Sie sich mit einem Anruf oder per E-Mail beim Paket-Absender, ob es Zustellprobleme gibt.
Setzen Sie allgemeine Schutz-Hinweise um:
Halten Sie Betriebssysteme, Apps und Virenschutz durch Updates immer auf dem aktuellen Stand.
Sofern nicht bereits eingerichtet, sollten Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre aktivieren.
Wenn Sie ein Android-Smartphone verwenden, deaktivieren Sie die Möglichkeit, dass Apps aus unbekannten Quellen installiert werden dürfen. Öffnen Sie dafür die Einstellungen Ihres Geräts (meistens ein Zahnrad-Symbol) und geben Sie ins Suchfeld (Lupe-Symbol) unbekannt ein. Es sollte der Eintrag Unbekannte Apps installieren erscheinen. Tippen Sie ihn an. Je nach Android-Version können Sie dann generell die Installation unbekannter Apps verbieten oder einzelnen Apps verbieten, weitere Apps aus unbekannten Quellen zu installieren.
Bei iPhones sind nur Installationen aus dem App-Store von Apple möglich, sofern man die Geräte nicht selbst manipuliert hat.
Was ist zu tun, wenn ich den Link geöffnet habe?
Schalten Sie Ihr Smartphone in den Flugmodus, damit die schädliche App keine weiteren Daten über das Internet senden kann.
Sammeln Sie Beweise (z.B. durch Erstellen von Bildschirmfotos) und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder gehen Sie mit dem betroffenen Smartphone zur nächsten Polizeiwache, damit dort Beweise gesichert werden können.
Um die schädliche App zu deinstallieren, starten Sie Ihr Smartphone im abgesicherten Modus neu und suchen Sie nach kürzlich installierten und unbekannten Apps. Im schlimmsten Fall hilft nur ein Zurücksetzen des Geräts in den Auslieferungszustand.
Quelle: VC
Deutsch
Beleuchtung des Rheinturms Düsseldorf – 200 Jahre Griechische Revolution vom 25. März 1821-2021!

Momentaufnahmen der Beleuchtung des Rheinturms Düsseldorf, anlässlich des 200. Jubiläums der Griechischen Revolution von 1821! (25. März 2021)
Generalkonsulat von Griechenland in Düsseldorf
#Griechenland2021
Deutsch
200ten Jahrestags der Griechischen Revolution vom 25. März 1821

Bekanntmachung
Aus Anlass der Feierlichkeiten des 200ten Jahrestags der Griechischen Revolution vom 25. März1821 -dessen Feier wir leider aufgrund der Pandemie nicht gemeinsam begehen können -, wird ,in Zusammenarbeit mit derStiftung DUS-illuminated® und unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Düsseldorf, Herrn Dr. Stephan Keller, in den Abendstunden des 25. März dasmit 240mhöchste Gebäude der Stadt in den Nationalfarben Blau und Weißbeleuchten:
Den Rheinturm-Fernsehturm!Fotografiert euch mit dem Rheinturm im Hintergrund von einem Ort der Stadt eurer Wahl und teilt diesen Moment mit uns auf den Social-Media-Plattformen durch die Verlinkungen:
@GRinDusseldorf#Griechenland2021 #ΧρόνιαΠολλάΕλλάδα
25. März!–Wir schreiten nach vorn! -Wir schauen empor!@GRinDusseldorf-#Griechenland2021 –