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Rückreise aus dem Urlaub: Corona-Test nicht mehr für alle kostenlos

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Reiserückkehrer konnten sich seit August 2020 kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Das gilt seit dem 15. September nur noch für Rückkehrer aus Risikogebieten. Die sind zu Tests verpflichtet.

 

Im Kampf gegen die Ausbreitung von COVID-19 müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Der Hintergrund für die Pflicht: Kehren Sie aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurück, müssen Sie sich ohne vorliegendes Testergebnis direkt nach Ankunft nach Hause oder Ihrem Zielort für bis zu 2 Wochen in häusliche Quarantäne begeben. Zudem müssen Sie sich sofort bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. In den Bundesländern gelten Einreiseverordnungen, in denen auch Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen geregelt sind. Erst wenn das Ergebnis des Pflicht-Tests vorliegt, dürfen Sie die Quarantäne verlassen.

 

Wer muss bei seiner Einreise einen Test machen?

Alle Rückkehrer aus so genannten Risikogebieten müssen seit dem 8. August 2020 bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als zwei Tage ist. Wer einen solchen Test nicht vorweisen kann, muss sich testen lassen. Das gilt sowohl für Einreisende an den Flughäfen als auch für jene, die auf dem Land- oder Seeweg nach Deutschland einreisen. Grenznahe Pendler sind ausgenommen.

 

Dann gilt:

 

Kehren Sie von einer Reise in einem Risikogebiet zurück, müssen Sie sich entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen lassen oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise, z.B. direkt am Flughafen, am Bahnhof oder im grenznahen Bereiche bei einer dafür vorgesehenen Autobahnraststätte.

Alternativ können Sie sich unter der Telefonnummer 116 117 informieren, wo Sie in Ihrer Wohnortnähe einen Test machen können.

Wichtig: Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher dort anrufen und einen Termin vereinbaren.

Der Test in Deutschland ist für Sie kostenlos.

Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, müssen Sie sich selbst bis zu 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und an die Quarantäne-Regeln halten. Vermutlich ab dem 1. Oktober 2020 sollen Reiserückkehrer aus Risikogebieten ihre Quarantäne durch einen Test ab dem fünften Tag nach ihrer Rückkehr beenden können. Zwischen Bund und Ländern wird auch diskutiert, ob eine fünftägige Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten Pflicht werden soll.

Um die Quarantäne früher beenden zu können, müssen Sie ein negatives Testergebnis binnen 72 Stunden beim zuständigen Gesundheitsamt vorlegen.

Die Testbescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Reisen Sie aus einem Risikogebiet zurück, können aber keinen Test nachweisen, müssen Sie sich bei der Einreise auf Aufforderung der zuständigen Behörden testen lassen.

Ein negatives Testergebnis kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Deshalb ist 5 bis 7 Tage nach dem Test eine Wiederholungstestung sinnvoll. Dieser ist voraussichtlich ebenfalls kostenlos. Angeordnet werden kann ein Wiederholungstest im Einzelfall vom öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Kosten sowohl für einen ersten als auch für einen zweiten Test sollen im Rahmen der Testverordnung des Bundes übernommen werden.

 

Was sind Corona-Risikogebiete?

Zu den Risikogebieten gehören viele Länder außerhalb Europas wie die USA, Russland oder die Türkei. Aber auch innerhalb Europas sind verschiedene Risikogebiete ausgewiesen, darunter befinden sich Mitte September 2020:

 

  • in Belgien die Region Brüssel
  • in Bulgarien das Gebiet Blagoevgrad
  • in Frankreich die Regionen Île-de-France, Provence-Alpes-Côte d’Azur, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine, Auvergne-Rhone-Alpes, Korsika
  • in Kroatien Šibenik-Knin, Split-Dalmatien, Zadar, Dubrovnik-Neretva, Požega-Slavonia, Brod-Posavina und Virovitica-Podravina
  • in den Niederlanden die Provinzen Nordholland (Noord-Holland) und Südholland (Zuid-Holland)
  • in Österreich das Bundesland Wien
  • in der Schweiz die Kantone Freiburg (Fribourg), Genf und Waadt (Vaud)
  • Serbien gesamt
  • Spanien gesamt

 

Was gilt für Reisende aus Nicht-Risikogebieten?

Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten können sich freiwillig testen lassen. Die Kosten dafür müssen Sie selbst tragen. Grundlage ist ein Beschluss der Ministerpräsidenten vom 27. August 2020. Die freiwerdenden Testkapazitäten sollen genutzt werden für mehr Tests in Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen und Krankenhäusern.

 

Den Test können Sie an entsprechenden Teststationen am Flughafen, Bahnhof oder anderen Knotenpunkten oder beim niedergelassenen Arzt durchführen lassen.

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Eine informative Presseveranstaltung für den Naxos g.U. Graviera fand mit großem Erfolg im Illuseum in Berlin statt.

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Im Rahmen des europäischen Projekts “Informations- und Werbemaßnahmen für Graviera Naxos g.U. in Griechenland und Deutschland” mit der Überschrift “The Pleasure of European P.D.O. Products, Graviera Naxou P.D.O.” fand am 24. März 2024 eine Presseveranstaltung im Illuseum Berlin statt.

An der Veranstaltung nahmen der Präsident und CEO von EAS Naxou, dem Empfänger des Förderprogramms, Herr Kapounis Dimitrios, der Vizepräsident der Genossenschaft, Herr Valeris Iakovos, der CEO von Qualitycert Limited, der für die Durchführung des Programms zuständigen Organisation, teil, Frau Paraskevi Tegou, sowie eine Reihe angesehener Journalisten von Informations- und Unterhaltungsfernsehsendungen, wichtige Vertreter der Kultur und Meinungsträger, die über das Programm informiert wurden.

Besonders hervorgehoben wurden die Ziele des Programms in Bezug auf die Information und Sensibilisierung der Verbraucher für europäische Erzeugnisse mit Graviera Naxos g.U., wobei der Käse “Naxos Graviera g.U.” der Mittelpunkt der Veranstaltung war. Darüber hinaus wurden ausführliche Informationen über die hohen Standards, die bei der Herstellung von Naxos Graviera g.U. gelten, sowie über die Rückverfolgbarkeit und die besonderen Qualitätsmerkmale des Käses gegeben.

Die Veranstaltung wurde auch durch die Anwesenheit des Leiters des Amtes für Wirtschafts- und Handelsangelegenheiten der griechischen Botschaft in Berlin, Herrn Theodoros Xypolias, geehrt.

Zu Beginn seiner Rede gab Herr Xypolias eine kurze Beschreibung der Merkmale, die den Graviera Naxos, auszeichnen. Anschließend betonte er die Bedeutung der Einführung von Naxos Graviera auf dem deutschen Markt und gab den Anstoß für gemeinsame Anstrengungen zur Durchführung weiterer Werbemaßnahmen.

Anschließend ergriff Frau Tegou das Wort, die betonte, dass das Ziel der Kampagne die internationale und nationale Anerkennung des Produkts auf den Märkten sei, und informierte die Öffentlichkeit über die besonderen Eigenschaften von Graviera Naxos g.U., insbesondere in Bezug auf Qualität und Geschmack, und verwies schließlich auf die im Programm vorgesehenen Werbemaßnahmen zur Förderung von Graviera Naxos g.U. , in den Zielländern der Kampagne.

des Vizepräsidenten der Genossenschaft, Herrn Iakovos Valeris,

Es folgte der Vortrag des Agrarwissenschaftlers Evangelos Karousis, der über die Produktionsstufen des Naxos Graviera und dessen Ernährungswert sprach.

Die Veranstaltung wurde mit einer Rede des Vizepräsidenten der Genossenschaft, Herrn Iakovos Valeris, abgeschlossen, der den Gästen dankte und sie ermutigte, Naxos Graviera zu probieren.

Es ist erwähnenswert, dass das Menü an dem Käse Graviera Naxos g.U. angepasst wurde, was die Gäste sehr erfreute und begeistert kommentiert wurde.

Schließlich wurde die Veranstaltung durch die Anwesenheit des Generaldirektors für zeitgenössische Kultur des Kultusministeriums, Herrn Georgios Kakavas, des Direktors des Konsulats in Berlin, Herrn Iias Kluvatos, sowie der Leiterin des Berliner Büros für diplomatische Öffentlichkeitsarbeit, Frau Louka geehrt.

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Einladung zur Gedenkveranstaltung: 79. Jahrestages der Befreiung des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück

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Photo credit: Hellenische Gemeinde zu Berlin e.V.

Zentrale Gedenkfeier des 79. Jahrestages der Befreiung des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück 14 April 2024 – 10:00 bis 13:00 Uhr.

Die Mahn – und Gedenkstätte Ravensbrück, das Internationale Ravensbrück Komitee und der Griechische Ravensbrück Freundeskreis Berlin laden herzlich zur zentralen Gedenkveranstaltung anlässlich des 79. Jahrestages der Befreiung der Häftlinge des Frauen-Konzentrationslagers Ravensbrück ein.

Nachdem wir Kränze am Mahnmal „Die Tragende“ niedergelegt haben, treffen wir uns vor der griechischen Marmortafel. Herr Klouvatos, der griechische Konsul in Berlin, wird Grußworte sprechen.



Die Namen der ehemaligen Häftlinge werden verlesen. Im Anschluss singt der dt.-gr.

Chor Polyphonia u.a. Lieder aus dem Mauthausen-Zyklus, in der Vertonung von Mikis Theodorakis mit Texten von Iakovos Kambanellis (ehemaliger Häftling in Mauthausen).

Eleni Winckel (IRK-ICR)
Mitglied des Internationalen Komitees Ravensbrück

Pigi Moumouri
Griechischer Ravensbrück Freundeskreis Berlin

Mit Unterstützung der Griechischen Botschaft Berlin

Für weitere Informationen:

Eleni Winckel-Moraitou 017098592558

Pigi Moumouri 01631580713

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Filmvorführung “Der Balkon” in der Hellenische Gemeinde zu Berlin

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Photo credits: Hellenische Gemeinde zu Berlin e.V.

Die Hellenische Gemeinde Berlin e.V. koordiniert und lädt uns alle zu einer Sondervorführung des Films „The Balcony“ von Regisseur Chrysanthos Kostantinidis ein.

Die Filmvorführung findet am Samstag, 13. April 2024, um 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten des statt Hellenische Gemeinde zu Berlin e.V., Mittelstr. 33, 12167 Berlin-Steglitz.

Die Veranstaltung findet anlässlich des 83. Jahrestages des Überfalls der Wehrmacht auf Griechenland statt.


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Nürnberg: Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt

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Die Stadt Nürnberg schreibt die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger an, um sie zu ihrem Wahlrecht zu informieren.

Wer ist in Bayern wahlberechtigt?


Wahlberechtigt sind alle in Bayern wohnhaften beziehungsweise sich dort gewöhnlich aufhaltenden Deutschen sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der EU wohnhaft sind. Neu ist, dass das Wahlalter in Deutschland von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt wurde.



Unionsbürgerinnen und Unionsbürger


Alle in Nürnberg wohnhaften Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, welche noch nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten in den nächsten Tagen Post von der Stadt Nürnberg, in welcher sie auf ihr Wahlrecht aufmerksam gemacht werden. Denn Unionsbürgerinnen und Unionsbürger anderer Staaten, die in Bayern wohnen, können an der Wahl entweder im Freistaat oder im Herkunftsland selbst teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Eingetragene erhalten dann auch in Zukunft automatisch ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Das Antragsformular zur Eintragung ins Wählerverzeichnis und ein Merkblatt dazu sind unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder beim Wahlamt der Stadt Nürnberg erhältlich.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und per Post an das Wahlamt, Unschlittplatz 7a, 90403 Nürnberg, geschickt werden. Die Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany erhältlich.

Wahlbenachrichtigung mit den wichtigsten Informationen


Die Stadt Nürnberg bereitet bis Sonntag, 28. April, das Wählerverzeichnis vor. Alle von Amts wegen eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis Sonntag, 19. Mai, ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält neben Angaben zum konkreten Wahlraum (Adresse, etwaige Barrierefreiheit und so weiter) auch Informationen zur Möglichkeit, einen Wahlschein beispielsweise zur Briefwahl zu beantragen.

Eine Übersicht zu den zentralen Terminen und Informationen rund um die Wahl sind auf der Website des Wahlamts der Stadt Nürnberg unter https://www.nuernberg.de/internet/wahlen/informationen_waehler_euw.html sowie auf den Seiten des Landeswahlleiters in Bayern unter www.statistik.bayern.de/wahlen/europawahlen/index.html sowie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.

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Warum sollten Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln?

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Wer kann den Anbieter wechseln?

Sie können Ihren Stromanbieter frei wählen – auch als Mieter:in. Beim Gas sieht es etwas anders aus: Für jede Gaszentralheizung gibt es nur einen Lieferanten. Viele Mieter:innen können deshalb nicht selbst den Gasanbieter wechseln. Mieter:innen im Mehrfamilienhaus können deshalb in der Regel nur dann ihren Gasanbieter selbst wählen, wenn sie eine Gasetagenheizung haben. Ansonsten kann man aber als Mieter durchaus seinen Vermieter auffordern, den Gasversorger zu wechseln, insbesondere dann, wenn der Vermieter noch Verträge beim Grundversorger hat.

Sowohl beim Strom als auch beim Gas gibt es eine große Auswahl von Anbietern. Auch wer mit Strom heizt, kann den Anbieter wechseln.

Wie viel Geld spare ich mit einem Anbieterwechsel?

Das ist sehr unterschiedlich und hängt von dem Preisniveau ab, das man mit seinem aktuellen Anbieter vereinbart hat. In der Grundversorgung Strom zahlen Sie aktuell (Stand Februar 2024) durchschnittlich rund 40 Cent pro Kilowattstunde plus Grundpreis. Eine Familie, die in einen Tarif mit 30 Cent pro Kilowattstunde wechselt, spart in etwa 300 bis 400 Euro pro Jahr, je nach Verbrauch. Da es aber bei den Grundversorgern deutliche Preisunterschiede gibt, variiert auch die Ersparnis entsprechend.

Die Gasgrundversorgung kostet durchschnittlich in etwa 13 Cent pro Kilowattstunde plus Grundpreis. Am Markt gibt es bereits Tarife ab ca. 9 Cent pro Kilowattstunde. Eine Familie mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch kann in diesem Beispiel 800 Euro pro Jahr sparen.

Quelle Verbraucherzentrale

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Griechischer Abend am Frühjahrsvolksfest

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„Griechischer Abend“ 2016 © Berny Meyer

Die Städtepartnerschaft Nürnberg – Kavala feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen.

Aus diesem Anlass ist der diesjährige Thementag beim Frühjahrsvolksfest Nürnbergs Partnerstadt Kavala mit einem „Griechischer Abend“ gewidmet. Dieser findet am 04. April 2024 ab 18:00 Uhr statt.

Das Kulturprogramm entführt die Gäste in die vielfältige Welt der griechischen Musik und des Tanzes.

Allein sieben Vereine präsentieren ihre traditionellen Tänze auf zwei Bühnen: im Frankendorf und der Schwarzwaldmühle. Zwischen den Auftritten spielt jeweils das Zorbas Duo griechische Musik. Zum Abschluss gegen 21.30 Uhr kann der „Chasaposerviko“ in der Schwarzwaldmühle mitgetanzt werden.

Direkt vom Olymp auf den Volksfestplatz steigen zwei griechische Götter herab: von der Mythologie mitten hinein in die Gegenwart. „Das Theaterprojekt“ zeigt „Es ist nicht leicht, ein Gott zu sein“ um 18.30, 19, 19.30 und 20 Uhr am Riesenrad.



Veranstalter des „Griechischen Abends“ ist der Süddeutsche Verband reisender Schausteller und Handelsleute e.V., in Kooperation mit der Griechischen Gemeinde Nürnberg e.V., dem Städtepartnerschaftsverein Philos e.V. und dem Amt für Internationale Beziehungen der Stadt Nürnberg.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Barbara Lauterbach, Süddeutscher Verband reisender Schausteller und Handelsleute e.V. b.lauterbach@sueddeutscher-schaustellerverband.de


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