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Klimafreundliche Wärme: 2024 Förderung von bis zu 70% Prozent!

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Leopictures/ Pixabay

Laut Gesetz für Erneuerbares Heizen wird ab 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Umsteigen auf Erneuerbares Heizen: Möglichkeiten und Förderungen

Wer auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen möchte, kann mehrere Möglichkeiten nutzen: Um die Vorgaben des Gesetzes für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) zu erfüllen, stehen verschiedene Erfüllungsoptionen zur Wahl – von der Wärmepumpe bis zur Hybridheizung.

Förderung

Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann dafür eine Förderung erhalten. Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis einschließlich 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf aber 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

Ganz wichtig ist: Es geht nur um den Einbau neuer Heizungen! Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden und kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht werden muss, zum Beispiel weil diese nicht mehr repariert werden kann, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.

Quelle bmwsb

Winterreifenpflicht: Das gilt im Ausland

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Bundesnetzagentur lehnt Antrag auf vorzeitige Portoerhöhung der Deutschen Post AG ab

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Die Bundesnetzagentur hat den Antrag der Deutschen Post AG auf vorzeitige Erhöhung des Portos für Briefe abgelehnt.

„Die Post konnte die Steigerung der Stückkosten im Briefbereich nicht hinreichend nachweisen. Wir sehen das herausfordernde Umfeld im Brief- und Paketgeschäft, aber nach den vorgelegten Daten reichen die Briefpreise aus, um die Stückkosten zu decken. Im regulierten Briefbereich wird ein Gewinn erwirtschaftet,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Gründe für die Ablehnung

Die Post konnte anhand ihrer vorgelegten Daten nicht nachweisen, dass reduzierte Sendungsmengen zu Kostensteigerungen je Briefsendung geführt hätten. Die durchschnittlichen Stückkosten liegen sogar leicht unter der Prognose im Maßgrößenverfahren 2021.

Die von der Post angeführte höhere Inflation führt auch nicht dazu, dass eine Anpassung des Portos erforderlich wäre. Die Entwicklung der allgemeinen Inflation wirkt sich auf die relevanten Kosten im Briefbereich nicht signifikant aus.

Aus der von der Post angeführten Steigerung der Tariflöhne folgt ebenfalls nicht, dass das Briefporto anzupassen wäre. Dieser Kostensteigerung stehen nach den Zahlen, die die Post vorgelegt hat, kostensenkende Faktoren gegenüber.

Die Briefporti sind nicht für Herausforderungen in anderen Geschäftsbereichen nutzbar. Rund 85 Prozent des Umsatzes entfallen auf andere Segmente wie z.B. Pakete und Geschäftspost. Dort anfallende Kostensteigerungen müssen in diesen Segmenten über die Preise an Kunden weitergegeben werden.

Antrag der Post

Die Deutsche Post hatte im Mai 2023 einen Antrag auf Anhebung des Briefportos gestellt. Die Bundesnetzagentur hatte zu prüfen, ob vorzeitig ein neues Maßgrößenverfahren einzuleiten und ein Widerruf der Maßgrößenentscheidung aus dem Jahr 2021 erforderlich ist.

Im letzten Verfahren hatte die Bundesnetzagentur der Post 2021 einen Spielraum von 4,6 Prozent für eine Preiserhöhung von Briefsendungen genehmigt. Das derzeitige Porto gilt seit Anfang 2022. Damals erhöhte sich der Inlandsstandardbrief von 80 auf 85 Cent. Das derzeitige Porto für Briefe gilt bis Ende 2024.

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